Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Mai 23
0€
4° Festival Americano de Cinema e Vídeo Socioambiental de Iraquara
09 Jul 2023
Aufruf zu Einschreibungen
01 Mai 2023
Festival geschlossen
02 Mär 2023
Benachrichtigungsdatum
05 Jul 2023
09 Jul 2023
Festival Start: 05 Juli 2023 Festival Ende: 09 Juli 2023
Filme und Videos, die ab Januar 2021 im Rahmen des Umweltthemas des Festivals produziert wurden, können sich bewerben, egal ob Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm, Medium- oder Kurzfilme. Kurzfilm arbeitet mit bis zu 15 Minuten mit Abspann. Mittellange Arbeiten mit bis zu 69 Minuten mit Abspann und Spielfilmarbeiten mit 70 Minuten oder mehr.
1 — ZWECK
Art. 1st — Das IV FASAI CINE VÍDEO zielt darauf ab, lange, kurze und mittellange audiovisuelle Werke, die in Amerika produziert wurden, fiktiv oder dokumentarisch, mit einem sozio-ökologischen Thema zu fördern, auszustellen und zu belohnen.
2 — DATUM UND ORT
2. — Das IV FASAI CINE VIDEO — Iraquara Sozio-Umwelt-Film- und Videofestival findet vom 16. bis 20. November 2022 in der Stadt Iraquara, Chapada Diamantina im Bundesstaat Bahia/Brasilien statt.
3 — REGISTRIERUNG
Art. 3rd — Filme und Videos, die ab Januar 2021 im Rahmen des Umweltthemas des Festivals produziert wurden, können sich bewerben, egal ob Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm, Medium- oder Kurzfilme.
Sohle § — Kurzfilm arbeitet mit bis zu 15 Minuten mit Abspann. Mittellange Arbeiten mit bis zu 69 Minuten mit Abspann und Spielfilmarbeiten mit 70 Minuten oder mehr.
4. Juni — Die Registrierung ist vom 15. Juni bis 31. Juli 2022 für nationale Werke und vom 15. Juni bis 15. August 2022 für internationale Werke, die in Amerika produziert wurden, geöffnet. Interessierte Parteien können das auf der Website verfügbare Formular ausfüllen www.fasai.art.br
1st — Die IV FASAI CINE VÍDEO Organisation erkennt die für die Registrierung verantwortliche Person als einzigen Gesprächspartner für Entscheidungen bezüglich der Teilnahme des Films oder Videos am Festival an und muss das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular mit dem Link und Passwort des Film/Videos für senden Zugang des Kurators zu dem Werk; 2. — Die verantwortliche Person füllt eine Verantwortungsfrist als verantwortlich für die Registrierung des Werks aus, da sie Hersteller und Inhaber aller anwendbaren Rechte gemäß Anhang I dieser Verordnung ist. Wenn dieser Anhang nicht unterzeichnet wird, wird die Arbeit vom IV FASAI CINE VÍDEO Competitive Festival ausgeschlossen.
Art. 5 — Die ausgewählten Werke werden auf der offiziellen CINE VÍDEO-Website der FASAI direkt von der Organisation des Festivals veröffentlicht, und die für die Registrierung verantwortliche Person muss der Organisation eine Kopie des Film/Videos in digitalem Format in DCP (Digital Cinema Package) zur Ausstellung zusenden.
Sole § — Die IV FASAI CINE VÍDEO Organisation übernimmt keine Kosten oder Gebühren im Zusammenhang mit dem Transport von Materialien und ist nicht verantwortlich für Zollgebühren, Verlust, Diebstahl und/oder mögliche Beschädigung des Materials während des Transports oder für Schäden im Zusammenhang mit der Arbeit während der Ausführung der Festival. Eine mögliche Rückerstattung wird den Wert der beschädigten Kopie nicht überschreiten.
4 — AUSWAHL
Art. 6th — Ein Kuratorenteam, das unter Fachleuten mit anerkannten Fähigkeiten von den Organisatoren ausgewählt wurde, wird unter den registrierten Werken diejenigen auswählen, die am Wettbewerbsfestival teilnehmen werden, wobei das Kuratorenteam die volle Autonomie hat, Werke zu disqualifizieren, die ihrer Meinung nach nicht den Auswahlkriterien entsprechen von IV FASAI CINE VÍDEO oder erfüllen nicht die Anforderungen dieser Verordnung.
1. — Die IV FASAI CINE VÍDEO Organisation kann je nach den verfügbaren Ressourcen einen Vertreter pro ausgewähltem Werk einladen, die vom IV FASAI CINE VÍDEO Festival gedeckt werden.
2. — Filmemacher, die für ihre Reisen nach Salvador bezahlen, erhalten im Namen des Festivals einen Transfer von Salvador/Iraquara/Salvador, Unterkunft und Verpflegung, sofern die Organisation vorab informiert wird.
3. — Die IV FASAI CINE VÍDEO Organisation behält sich das Recht vor, bis zu 10% des Wettbewerbsfestivals mit Werken einzuladen, die das Festival und die Debatte über kinematografische, soziale und ökologische Fragen verbessern können.
5 — AUSZEICHNUNG
Art. 7 — Eine offizielle Jury besteht aus 05 (fünf) Mitgliedern herausragender audiovisueller, sozialer und ökologischer Leistungen, die von einem Präsidenten koordiniert werden, der für die Sitzungsprotokolle verantwortlich ist und souveräne und unwiderrufliche Entscheidungen trifft.
Art. 8 — Die offizielle Jury vergibt folgende offizielle Preise:
CIDADE DE IRAQUARA Trophy für den besten Spielfilm unter den präsentierten Werken und BRL 15.000,00 (fünfzehntausend Reais);
GLAUBER ROCHA Trophy für die beste Produktion aus Bahia und 15.000,00 BRL (fünfzehntausend Reais);
BEIJA-FLOR DE GRAVATA Trophy für den besten mittellangen Film und BRL 10.000,00 (zehntausend Reais);
CHAPADA DIAMANTINA Trophy für den besten Kurzfilm und 10.000,00 BRL (zehntausend Reais)
1.: Andere Auszeichnungen und lobende Erwähnungen, die von nationalen oder internationalen Institutionen angeboten werden, werden akzeptiert, sofern sie zuvor von der Organisation des Festivals genehmigt wurden. Die Verantwortung für die Auswahl und Vergabe dieser externen Auszeichnung liegt bei den Institutionen, die sie vorschlagen.
2.: Es wird von der bahianischen Produktion zum Zweck der Vergabe von Artikel 2 der Kunst verstanden. 8. Werke von Produzenten, natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz im Bundesstaat Bahia in einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren.
6 — ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 9 — Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, in Kino und Fernsehen einen Auszug des ausgewählten Werks zur Förderung des Festivals kostenlos auszustellen.
Art. 10th — Die ausgewählten Werke dürfen innerhalb eines Zeitraums von 120 (einhundertzwanzig) Tagen oder weniger in Kinos und/oder Fernsehsendern in nichtkommerziellen Sessions ausgestellt werden, sofern dies nicht ausdrücklich von ihrem Regisseur/Produzenten eingeschränkt wird.
Art. 11 — Die Unterschrift des Regisseurs/Produzenten auf dem Anmeldeformular impliziert die Annahme dieser Verordnungen.
Einzige §: Die vorliegende Verordnung ist in Portugiesisch, Spanisch und Englisch verfasst, und im Zweifelsfall hat die Interpretation in Portugiesisch Vorrang.
Art. 12 — Fälle, die nicht unter diese Verordnung fallen, werden von der Organisation IV FASAI gelöst CINE VÍDEO
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Einsendungs-Frist
01 Mai 23
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