Einsendungs-Frist
19 Sep 25
5.75€
Chevreuse Valley Film Festival
28 Jul 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Jul 2025
Frühe Frist
31 Aug 2025
Standard-Frist
19 Sep 2025
Späte Frist
19 Sep 2025
Letzter Termin
27
Tage
10 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
19 Aug 2025
18 Okt 2025
Festival Start: 19 August 2025 Festival Ende: 18 Oktober 2025
Ein Kurzfilmfestival, das Sie überraschen wird. Überqueren Sie den grünen Teppich... Gewinne den Brame du Cerf! - Reichen Sie Ihren Kurzfilm von maximal 15 Minuten ein. Zum Thema „Metamorphosen“ schlagen Sie Fiktionen, Dokumentationen und Animationen vor, deren Thema einen Überblick über alle Arten von Initiativen und Aktionen bietet, die jeder als Bürger oder Organisation ergreifen kann, um dazu beizutragen, unsere Gesellschaften nachhaltiger zu gestalten, was die Umwelt und auch das Zusammenleben betrifft.
Das Chevreuse Valley Film Festival ist ein Kurzfilmwettbewerb, der vom ALC organisiert wird. Das Thema der Filme, die 2025 auf dem FFVC präsentiert werden, lautet „METAMORPHOSES“.
Eine Auswahl von rund 20 Filmen wird während einer Vorführung im FFVC am 18. Oktober 2025 öffentlich ausgestrahlt. Die Finalisten können einen der folgenden Preise gewinnen: Drehbuchpreis, Regiepreis, Animationspreis, Preis für weibliche Darsteller, Preis für den besten Schauspieler, männliche Interpretation, Publikumspreis, Jurypreis („Brâme du Cerf“), Jugendpreis.
REGELN DES WETTBEWERBS
Chevreuse Valley Filmfestival
4. Ausgabe — 18.10.2025
ARTIKEL 1: VERANSTALTER, TERMINE UND THEMA DES WETTBEWERBS
Die Association Loisirs Culture de Chevreuse (ALC) mit Sitz in 45 bis rue de Rambouillet — 78460 Chevreuse (im Folgenden „der Veranstalter“) veranstaltet vom 18.05.2025 bis zum 18.10.2025 über die Website www.festivaldufilmdelavalleedechevreuse.com (im Folgenden die „Website“) einen Wettbewerb zur Erstellung von HD-Videos mit dem Titel „Chevreuse Valley Film Festival“, der auf der Website www.festivaldufilmdelavalleedechevreuse.com (im Folgenden die „Website“) geteilt wird Community-Plattformen (im Folgenden der „Wettbewerb“).
ARTIKEL 2: ZWECK UND REGISTRIERUNG
2.1 Annahme der Regeln
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Regeln, der Verhaltenskodizes im Internet (Netiquette, Chartas guter Praxis usw.) sowie der in Frankreich geltenden Gesetze und Vorschriften voraus. Alle Auslegungsstreitigkeiten werden vom Veranstalter endgültig beigelegt.
2.2 Teilnahmeberechtigte Teilnehmer
Offen für Personen mit Wohnsitz auf dem französischen Festland.
Personen, die an der Entwicklung des Wettbewerbs beteiligt waren, dürfen nur an der Kategorie „Außerhalb des Wettbewerbs“ teilnehmen.
Minderjährige müssen vor der Registrierung die Zustimmung ihrer Eltern vorlegen. Diese Genehmigung kann vor der Vergabe eines Preises erforderlich sein.
2.3 Registrierungsverfahren
Registrierung ausschließlich über die Website, zwischen dem 18.05.2025 und dem 18.10.2025 um Mitternacht.
Der Serverzeitstempel ist maßgebend.
Andere Teilnahmemethoden (z. B. per Post) werden nicht akzeptiert.
2.4 Gültigkeit der Registrierung
Die im Formular angegebenen Informationen dienen als Identitätsnachweis.
Der Teilnehmer muss alle erforderlichen Felder nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen.
Jede falsche, unvollständige, gefälschte oder nicht konforme Registrierung ist ungültig.
ARTIKEL 3: TEILNAHME AM WETTBEWERB
3.1 Teilnahmeberechtigte Videos
Jeder Hauptdirektor wird mit Namen, Nachnamen und Adresse identifiziert.
Die Verwendung eines Pseudonyms für die Veröffentlichung ist zulässig.
Unbegrenzte Anzahl von Videobeiträgen pro Teilnehmer.
Pflichtthema: „METAMORPHOSEN“.
Höchstdauer: 15 Minuten (mit einer Toleranz von einer Sekunde).
Format: High Definition (1920x1080, 1080p).
Empfohlene Bildrate: 24 fps.
Empfohlene Codecs: ProRes HD HQ 422, 4444 oder XQ in .mov.
Eine französische Version oder französische Untertitel sind erforderlich.
3.2 Garantien der Teilnehmer
Der Teilnehmer garantiert:
Die Originalität des Werkes und das Eigentum an allen Rechten (Bild, Ton, Musik usw.).
Genehmigung durch Dritte, die an der Arbeit beteiligt waren.
Übereinstimmung des Inhalts mit den geltenden Gesetzen.
3.3 Ausschlüsse
Irgendein Video:
Erfüllung der technischen Anforderungen nicht,
enthält illegale Elemente (Pornografie, Aufstachelung zum Hass, Plagiat usw.),
Verletzung von Rechten Dritter oder Schädigung des Rufs des Festivals,
wird vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3.4 Betrug und Fehlverhalten
Jeder Betrugsversuch, jede Manipulation des Wettbewerbs oder ein Verstoß gegen die Regeln führt zur sofortigen Disqualifikation.
ARTIKEL 4: VEREINBARUNG ÜBER BEWEISE
Daten, die in den IT-Systemen des Veranstalters gespeichert sind, gelten als gültiger Nachweis für Einträge und Verbindungen.
ARTIKEL 5: PREISE UND GEWINNER
5.1 Auswahl
Rund 20 Filme werden am 18. Oktober 2025 öffentlich gezeigt.
Die Auswahl wird von einem Ausschuss getroffen, der sich aus Fachleuten für audiovisuelle Medien und Mitgliedern des ALC zusammensetzt.
5.2 Auszeichnungen (insgesamt 8)
Bestes Drehbuch
Beste Regie
Beste Schauspielerin
Beste Hauptdarstellerin
Jugendpreis
Bester Animationsfilm
Preis der Jury
Publikumspreis („Stag's Call“)
Ein Teilnehmer darf nicht mehr als zwei Auszeichnungen erhalten.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und bindend.
ARTIKEL 6: ABSTIMMUNG DES PUBLIKUMS
Die Abstimmung findet ausschließlich am 18. Oktober 2025 statt.
Jeder Wähler darf pro Film nur einmal abstimmen.
ARTIKEL 7: STREITFÄLLE
Die Registrierung setzt die vollständige Akzeptanz dieser Regeln voraus.
Nach Abschluss des Wettbewerbs werden keine Anträge mehr berücksichtigt.
Diese Verordnung unterliegt französischem Recht. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht am Sitz des Veranstalters beigelegt.
ARTIKEL 8: PERSÖNLICHE DATEN
Gesammelte Daten
Name, Nachname, Postanschrift, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht.
E-Mail-Adresse der Eltern für Minderjährige.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Der Veranstalter ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
Rechte
Die Teilnehmer können auf ihre Daten zugreifen, sie korrigieren oder löschen.
Beschwerden können bei der CNIL (französische Datenschutzbehörde) eingereicht werden.
Aufbewahrung
Die Daten werden nicht über den Zeitraum hinaus aufbewahrt, der für die Zwecke des Wettbewerbs unbedingt erforderlich ist.
ARTIKEL 9: HAFTUNG
Der Veranstalter haftet nicht für:
Fehlfunktionen des Internet-Netzwerks,
Betrug, Eingriffe oder technische Ausfälle,
Verzögerungen oder Datenverlust aufgrund von Internetüberlastungen oder Zugriffsproblemen.
ARTIKEL 10: TEILNAHMEGEBÜHREN
Startgebühr: 10€.
Kategorie Jugendpreis: 5€.
Transport-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Für eine ungültige Teilnahme werden keine Rückerstattungen gewährt.
ARTIKEL 11: VERÖFFENTLICHUNG DER REGELN
Diese Regeln stehen auf der Website des Festivals im PDF-Format zum Download zur Verfügung:
www.festivaldufilmdelavalleedechevreuse.com
Einsendungs-Frist
19 Sep 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.