Festival du Film de la Vallée de Chevreuse (5)

Chevreuse Valley Film Festival



Fristen

18 Feb 2026
Aufruf zu Einschreibungen

03 Mai 2026
Frühe Frist

05 Jul 2026
Standard-Frist

06 Sep 2026
Späte Frist

06 Sep 2026
Letzter Termin

3
Monate

04 Okt 2026
Benachrichtigungsdatum

17 Okt 2026
17 Okt 2026

Adresse

45 bis rue de Rambouillet,  78460, Chevreuse, Yvelines, France


Festival Beschreibung
Umwelt
Kurzfilmfestival >1' 15'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Erforderlich
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 15'<
 AI Tools 
 AI Usage: Minimal
 Sprachen 
French
 Untertitel 
French
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Photo of Festival du Film de la Vallée de Chevreuse
Photo of Festival du Film de la Vallée de Chevreuse
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German ML


Festival Start: 17 Oktober 2026      Festival Ende: 17 Oktober 2026

Ein Kurzfilmfestival, das Sie überraschen wird. Überqueren Sie den grünen Teppich... Gewinne den Brame du Cerf! - Reichen Sie Ihren Kurzfilm von maximal 15 Minuten ein. Unter dem Thema „Odyssee“ werden Fiktionen, Dokumentationen und Animationen vorgeschlagen, deren Thema einen Überblick über alle Arten von Initiativen und Aktionen bietet, die jeder als Bürger oder Organisation ergreifen kann, um dazu beizutragen, unsere Gesellschaften nachhaltiger zu gestalten, was die Umwelt und auch das Zusammenleben betrifft.

Das Chevreuse Valley Film Festival ist ein Kurzfilmwettbewerb, der vom ALC organisiert wird. Das Thema der Filme, die 2026 auf der FFVC präsentiert werden, lautet „ODYSSEY“.

Eine Auswahl von rund 20 Filmen wird während einer Vorführung im FFVC am 17. Oktober 2026 öffentlich ausgestrahlt. Die Finalisten können einen der folgenden Preise gewinnen: Drehbuchpreis, Regiepreis, Animationspreis, Preis für weibliche Darsteller, Preis für den besten Schauspieler, männliche Interpretation, Publikumspreis, Jurypreis („Brâme du Cerf“), Jugendpreis.

ARTIKEL 5: PREIS UND BENENNUNG DER GEWINNER

Acht (8) Preise werden vergeben: Drehbuchpreis, Regiepreis, beste weibliche Leistung, beste männliche Leistung, Jugendpreis, Animationsfilmpreis, Jurypreis und Publikumspreis („Brame du Cerf“). Ein Teilnehmer kann nicht mehr als zwei Preise gewinnen.

Durch ihre bloße Teilnahme ermächtigen die Teilnehmer den Veranstalter, ihre Videos im Rahmen der Werbung für dieses Festival zu veröffentlichen. Die Gewinner, die für die verliehenen Preise ausgewählt wurden, werden am Tag der Preisverleihung am 17.10.2026 bekannt gegeben.

5.1 DIE AUSWAHL DER FINALISTEN

Eine Auswahl von etwa 20 Filmen wird während einer Vorführung am 17. Oktober 2026 öffentlich ausgestrahlt. Diese Auswahl wird von einem Ausschuss getroffen, der sich aus mehreren Mitarbeitern des Organisators und Fachleuten aus dem audiovisuellen Sektor zusammensetzt. Diese Liste wird zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Auswahl auf der Website veröffentlicht.

Die Finalisten-Teilnehmer genehmigen die kostenlose Ausstrahlung ihres gesamten Videos oder eines Teils davon durch die Partner der Veranstaltung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Gewinner.

5.2 PREIS DER JURY

Die vollständige Zusammensetzung dieser Jury wird auf der Website veröffentlicht.

Die Vorauswahl der Videos wird der Jury als Präambel der Beratungen vorgelegt, die vom Auswahlausschuss nach künstlerischen und technischen Kriterien ausgewählt werden, wobei die Auswahl des Organisators souverän und unanfechtbar ist.

Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der folgenden Kriterien getroffen:

Die Relevanz des Videos in Bezug auf das Thema des Wettbewerbs

Die Qualität und Originalität des Drehbuchs

Die technische Qualität, die Fotografie, der Schnitt und die Regie

Persönliche Wertschätzung

5.3 REGIEPREIS

Der Regiepreis wird von der Hauptjury aus den ausgewählten Filmen der Finalisten vergeben. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen, wobei der Qualität der Regie, des Schnitts und der Inszenierung Vorrang eingeräumt wird.

5.4 PREIS FÜR DAS DREHBUCH

Der Drehbuchpreis wird von der Hauptjury aus den ausgewählten Filmen der Finalisten ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen, wobei der Qualität des Drehbuchs Vorrang eingeräumt wird.

5.5 BESTE WEIBLICHE LEISTUNG

Die beste weibliche Leistung wird von der Hauptjury aus der Auswahl der Filme der Finalisten ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich anhand der Leistung der Schauspielerinnen im Wettbewerb getroffen.

5.6 BESTE MÄNNLICHE LEISTUNG

Die beste männliche Leistung wird von der Hauptjury aus der Auswahl der Filme der Finalisten ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich anhand der Leistung der Schauspieler im Wettbewerb getroffen.

5.7 JUGENDPREIS

Mit diesem Preis wird ein Film aus einer bestimmten Auswahl ausgezeichnet, der dieser Kategorie gewidmet ist. Während der Bewerbung wird es notwendig sein, sich speziell für diesen Preis zu registrieren.

Der Jugendpreis wird von der Hauptjury und, wenn möglich, von zwei jungen Leuten des Lycée de la Vallée de Chevreuse, die keine Kandidaten für den Wettbewerb sind, aus der Auswahl der Finalistenfilme ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen. Der Status des Teilnehmers als Student oder junger Hochschulabsolvent mit einer Laufzeit von weniger als einem (1) Jahr ab dem Anmeldeschluss am 06.09.2026 wird ebenfalls berücksichtigt.

Nur Gymnasiasten, Studenten oder junge Absolventen von weniger als einem Jahr kommen für diesen Preis in Frage.

Ein Nachweis des Studentenstatus (Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle oder vergangene Jahr oder Studentenausweis) wird verlangt.

5.8 PREIS FÜR ANIMATIONSFILME

Mit diesem Preis wird ein Film aus einer bestimmten Auswahl ausgezeichnet, der dieser Kategorie gewidmet ist. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen, wobei der Qualität der Animation Vorrang eingeräumt wird.

5.9 ÖFFENTLICHER PREIS („BRAME DU CERF“)

Alle Filme im Wettbewerb kommen auch für den Publikumspreis in Frage, der auch „Brame du Cerf“ (Lieblingspreis) genannt wird. Letzteres wird an den Teilnehmer verliehen, dessen Film am 17. Oktober die meisten Stimmen erhalten hat.

„FESTIVAL DU FILM DE LA VALLÉE DE CHEVREUSE“

5. Ausgabe - 17.10.2026

ARTIKEL 1: VERANSTALTER, TERMINE UND THEMA DES WETTBEWERBS

Der Verein Loisirs Culture de Chevreuse (ALC) mit Sitz in 45 bis rue de Rambouillet - 78460 Chevreuse (im Folgenden „der Veranstalter“) organisiert vom 18.02.2026 bis 06.09.2026 über die Website www.festivaldufilmdelavalleedechevreuse.com (im Folgenden die „Website“) einen Wettbewerb zur Erstellung von HD-Videos mit dem Titel „FESTIVAL DU FILM DE LA VALLÉE DE CHEVREUSE“) und auf den wichtigsten Community-Plattformen verbreitet (im Folgenden der „Wettbewerb“).

ARTIKEL 2: ZWECK UND REGISTRIERUNG

2.1 Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme dieser Regeln in all ihren Bestimmungen, der im Internet geltenden ethischen Regeln (Netiquette, Verhaltenscharta...) sowie der in Frankreich geltenden Gesetze und Vorschriften voraus. Alle Streitigkeiten über die Auslegung werden vom Veranstalter souverän und ohne Berufung entschieden.

2.2 Dieser Wettbewerb steht natürlichen Personen im französischen Mutterland offen. Personen, die an der Entwicklung des Wettbewerbs teilgenommen haben, können nur in der Kategorie „Außerhalb des Wettbewerbs“ teilnehmen.

Jeder minderjährige Teilnehmer muss vor der Registrierung für den Wettbewerb die Zustimmung der Eltern beantragt und eingeholt haben. Diese elterliche Genehmigung kann vom Veranstalter vor der Preisverleihung angefordert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kandidaten oder Werke abzulehnen, deren Inhaber minderjährig ist und die elterliche Genehmigung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreicht.

2.3 Der Teilnehmer muss sich auf der Website registrieren. Die Registrierung der Beiträge erfolgt durchgehend vom 18.02.2026 bis zum 06.09.2026 um Mitternacht. Der Zeitpunkt des Eingangs des Registrierungseintrags auf dem Computerserver, der für den Wettbewerb vorgesehen ist und von dem vom Veranstalter ausgewählten Dienstleister gehostet wird, ist verbindlich. Andere Formen der Teilnahme (insbesondere per Post) werden nicht berücksichtigt.

2.4 Der Teilnehmer wird darüber informiert und akzeptiert, dass die in das Anmeldeformular eingegebenen Informationen als Identitätsnachweis dienen. Die vom Teilnehmer eingegebenen Informationen binden ihn nach der Bestätigung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten zu überprüfen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Anmeldeformular nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und dem Veranstalter genaue und rechtsfreie Informationen zu übermitteln. Der Teilnehmer muss alle Eingabezonen ausfüllen, mit Ausnahme der Zonen, die als nicht verpflichtend angegeben sind.

Teilnahmen am Wettbewerb werden storniert, wenn sie falsch, unvollständig, gefälscht oder auf eine Weise durchgeführt wurden, die gegen diese Regeln verstößt.

ARTIKEL 3: TEILNAHME AM WETTBEWERB

3.1 Jeder Teilnehmer (Hauptdirektor) wird anhand seines Nachnamens, Vornamens und seiner Adresse identifiziert. Die Verwendung eines Pseudonyms für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist zulässig und muss bei der Registrierung angegeben werden.

Jeder Regisseur kann so viele Videos hochladen, wie er möchte, wobei das Thema „ODYSSEE“ berücksichtigt wird.

Die Dauer dieses Videos muss weniger als oder gleich 15 Minuten sein. Der Videoplayer, der für die Ausstrahlung der Filme verwendet wird, kann auf die nächste Sekunde aufrunden, daher wird eine Toleranz von einer zusätzlichen Sekunde angewendet.

Das Video muss in einem High Definition (HD) -Format mit einer Mindestauflösung von 1080p (1920x1080) eingereicht werden.

Der Veranstalter empfiehlt außerdem für die Vorführung dieser Filme eine Bildrate von 24 Bildern pro Sekunde und die folgenden Codecs:

Pro Res HD HQ 422 oder 4444 oder XQ-Dateien im MOV-Format

Eine französische Version oder eine mit französischen Untertiteln versehene Version des Werks ist verpflichtend.

Jedes Video, das diese Bedingungen nicht erfüllt, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Bei demselben Video können maximal zwei Teilnehmer gemeinsam Regie führen. In diesem Fall wird sich einer von ihnen bei der Registrierung als „Hauptdirektor“ bezeichnen. Gewinnt das Video Preise, ist der zum „Hauptregisseur“ deklarierte Teilnehmer der alleinige Empfänger der Stiftungen und kümmert sich ausnahmslos mit seinem Team um den Vertrieb. Der Veranstalter kann nicht für die Bedingungen der Verteilung unter den Teammitgliedern verantwortlich gemacht werden.

Der Teilnehmer garantiert, dass das vorgeschlagene Video originell ist und dass er der alleinige Inhaber der mit diesem Video verbundenen geistigen Eigentumsrechte ist. Der Teilnehmer wird sich daher um die Genehmigungen aller Dritten kümmern, die direkt oder indirekt an der Erstellung des Videos beteiligt waren und/oder der Ansicht sind, dass sie diesbezüglich ein Recht haben, insbesondere ihre Bildrechte geltend zu machen, und trägt die Verantwortung für alle möglichen Zahlungen, die sich daraus ergeben.

In Bezug auf den Soundtrack garantiert der Teilnehmer, der Rechteinhaber der im Film verwendeten Musik zu sein oder die Nutzungsgenehmigung des Autors oder seiner Rechteinhaber eingeholt zu haben (weitere Informationen finden Sie auf der SACEM-Website). Ein Zertifikat kann vom Veranstalter angefordert werden, falls dies für notwendig erachtet wird.

Im Allgemeinen garantiert der Teilnehmer dem Veranstalter dieses Wettbewerbs gegen jegliche Regressansprüche, Klagen oder Ansprüche, die unter welchem Titel auch immer, von Dritten während der Ausübung der hier übertragenen Rechte und allgemeiner im Rahmen aller im Rahmen dieser Vereinbarung eingegangenen Garantien und Verpflichtungen geltend gemacht werden könnten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anwendung dieses Artikels zu überprüfen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Rücknahme eines Films innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung des Inhalts abzulehnen und eine Kopie für sein Archiv aufzubewahren.

3.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, ein Teilnahmeverfahren durchzuführen oder zu versuchen, ein solches einzuführen, das nicht strikt den Grundsätzen des Wettbewerbs und diesen Regeln entspricht.

3.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der den Betrieb des Wettbewerbs oder der Website ändert oder gegen die offiziellen Regeln des Wettbewerbs verstößt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden, der versucht, den reibungslosen Ablauf dieses Wettbewerbs zu betrügen oder zu beeinträchtigen, strafrechtlich zu verfolgen.

3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Artikels und aller Regeln zu überprüfen, insbesondere Teilnehmer zu entlassen, die Missbrauch oder Betrugsversuche begangen haben, ohne jedoch verpflichtet zu sein, alle eingegangenen Anmeldeformulare systematisch zu überprüfen, wobei diese Überprüfung jedoch möglicherweise auf die Formulare potenzieller Gewinner beschränkt wird.

3.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Wettbewerb aufgrund von Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, zu verlängern, zu verkürzen, zu ändern oder abzusagen. Sollte dieser Wettbewerb also aus irgendeinem Grund nicht wie geplant stattfinden, zum Beispiel aufgrund eines Computervirus, eines Fehlers, eines Eingriffs oder eines externen und unbefugten Eindringens in das Computersystem, Betrug, einschließlich des Einsatzes eines Roboters, mit dem die Anzahl der Anmeldungen für den Wettbewerb vervielfacht werden kann, oder eines technischen Fehlers oder eines anderen Grundes, der außerhalb der Kontrolle des Organisators liegt und die Verwaltung, Sicherheit, Fairness oder Ordnungsmäßigkeit beschädigt oder beeinträchtigt während der Durchführung des Wettbewerbs behält sich der Veranstalter das Recht vor, ihn nach eigenem Ermessen zu stornieren, zu ändern, den Wettbewerb unverzüglich aussetzen oder beenden, ohne dass die Teilnehmer seine Haftung geltend machen können.

3.6 Der Veranstalter kann beschließen, den Wettbewerb oder eine Teilnahme abzusagen, wenn sich herausstellt, dass offensichtlicher Betrug in irgendeiner Form begangen wurde, insbesondere computergestützt im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb oder der Ermittlung der Gewinner.

3.7 Mit der Registrierung für den Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass alle auf der Website veröffentlichten Inhalte allen geltenden Gesetzen entsprechen.

Der Veranstalter verbietet ausdrücklich, ohne dass dies einschränkend ist, jegliche Art von Inhalten:

pornografischen, pädophilen, fremdenfeindlichen oder rassistischen Charakter haben;

einen Propagandacharakter haben, um an einem politischen oder religiösen Gedanken festzuhalten;

Anstiftung zu Verbrechen, Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder eine Personengruppe, sei es aufgrund von Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter oder politischer Meinung; Weitergabe falscher oder irreführender Informationen mit dem Ziel, Schaden zuzufügen;

Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an einem geschützten Werk;

Schädigt den Ruf, das Privatleben und das Image Dritter;

Inhalte enthalten, die mit einem offenkundigen kommerziellen Interesse oder zu Werbezwecken verknüpft sind;

Enthält Erwähnungen eingetragener Marken, die auffällig dargestellt sind;

Aufforderung zur Begehung einer Straftat, eines Vergehens oder einer terroristischen Handlung;

schädlich für die Sicherheit oder Integrität eines Staates oder eines Territoriums;

sich für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entschuldigen, es zu leugnen oder zu bagatellisieren;

sich für terroristische/gewalttätige extremistische Gruppen oder Einzelpersonen zu entschuldigen oder diese zu fördern;

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Inhalte (Videos und/oder Nachrichten), die in die oben genannten Kategorien fallen oder von denen er glaubt, dass sie in die oben genannten Kategorien fallen, Inhalte, die nicht dem Thema des Wettbewerbs entsprechen oder die Gegenstand von Kontroversen mit dem Wettbewerbsthema sind, sowie Inhalte, die seinem Image, seinen Aktivitäten, seinen Werten, seinem Ruf oder seinem Ruf schaden könnten, nicht ohne Begründung von der Website zu veröffentlichen oder zu entfernen Bekanntheit.

Einige Inhalte sind möglicherweise nicht für alle Zielgruppen geeignet. Um ein zusätzliches Schutzniveau zu gewährleisten, behält sich die Organisation das Recht vor, einen Filter einzuführen, der verhindert, dass gefährdete Zielgruppen auf Inhalte zugreifen, für die eine Altersbeschränkung gilt. Dies betrifft insbesondere die folgenden Themen:

Szenen mit Nacktheit und/oder sexuellem Verhalten und Hinweise;

Unangemessene Handlungen oder Äußerungen und/oder solche, die für ein junges Publikum als schockierend angesehen werden können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf obszöne oder gewalttätige Szenen);

Gefährliche Szenen oder riskante Aktivitäten, die von Minderjährigen nachgeahmt werden können;

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

ARTIKEL 4: NACHWEIS DER VEREINBARUNG

Es wird vereinbart, dass die in den Informationssystemen des Veranstalters enthaltenen Daten Beweiskraft in Bezug auf die Verbindungselemente und Informationen haben, die sich aus der Computerverarbeitung im Zusammenhang mit dem vom Veranstalter organisierten Wettbewerb ergeben.

ARTIKEL 5: PREIS UND BENENNUNG DER GEWINNER

Acht (8) Preise werden vergeben: Drehbuchpreis, Regiepreis, beste weibliche Leistung, beste männliche Leistung, Jugendpreis, Animationsfilmpreis, Jurypreis und Publikumspreis („Brame du Cerf“). Ein Teilnehmer kann nicht mehr als zwei Preise gewinnen.

Durch ihre bloße Teilnahme ermächtigen die Teilnehmer den Veranstalter, ihre Videos im Rahmen der Werbung für dieses Festival zu veröffentlichen. Die Gewinner, die für die verliehenen Preise ausgewählt wurden, werden am Tag der Preisverleihung am 17.10.2026 bekannt gegeben.

5.1 DIE AUSWAHL DER FINALISTEN

Eine Auswahl von etwa 20 Filmen wird während einer Vorführung am 17. Oktober 2026 öffentlich ausgestrahlt. Diese Auswahl wird von einem Ausschuss getroffen, der sich aus mehreren Mitarbeitern des Organisators und Fachleuten aus dem audiovisuellen Sektor zusammensetzt. Diese Liste wird zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Auswahl auf der Website veröffentlicht.

Die Finalisten-Teilnehmer genehmigen die kostenlose Ausstrahlung ihres gesamten Videos oder eines Teils davon durch die Partner der Veranstaltung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Gewinner.

5.2 PREIS DER JURY

Die vollständige Zusammensetzung dieser Jury wird auf der Website veröffentlicht.

Die Vorauswahl der Videos wird der Jury als Präambel der Beratungen vorgelegt, die vom Auswahlausschuss nach künstlerischen und technischen Kriterien ausgewählt werden, wobei die Auswahl des Organisators souverän und unanfechtbar ist.

Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der folgenden Kriterien getroffen:

Die Relevanz des Videos in Bezug auf das Thema des Wettbewerbs

Die Qualität und Originalität des Drehbuchs

Die technische Qualität, die Fotografie, der Schnitt und die Regie

Persönliche Wertschätzung

5.3 REGIEPREIS

Der Regiepreis wird von der Hauptjury aus den ausgewählten Filmen der Finalisten vergeben. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen, wobei der Qualität der Regie, des Schnitts und der Inszenierung Vorrang eingeräumt wird.

5.4 PREIS FÜR DAS DREHBUCH

Der Drehbuchpreis wird von der Hauptjury aus den ausgewählten Filmen der Finalisten ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen, wobei der Qualität des Drehbuchs Vorrang eingeräumt wird.

5.5 BESTE WEIBLICHE LEISTUNG

Die beste weibliche Leistung wird von der Hauptjury aus der Auswahl der Filme der Finalisten ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich anhand der Leistung der Schauspielerinnen im Wettbewerb getroffen.

5.6 BESTE MÄNNLICHE LEISTUNG

Die beste männliche Leistung wird von der Hauptjury aus der Auswahl der Filme der Finalisten ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich anhand der Leistung der Schauspieler im Wettbewerb getroffen.

5.7 JUGENDPREIS

Mit diesem Preis wird ein Film aus einer bestimmten Auswahl ausgezeichnet, der dieser Kategorie gewidmet ist. Während der Bewerbung wird es notwendig sein, sich speziell für diesen Preis zu registrieren.

Der Jugendpreis wird von der Hauptjury und, wenn möglich, von zwei jungen Leuten des Lycée de la Vallée de Chevreuse, die keine Kandidaten für den Wettbewerb sind, aus der Auswahl der Finalistenfilme ausgewählt. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen. Der Status des Teilnehmers als Student oder junger Hochschulabsolvent mit einer Laufzeit von weniger als einem (1) Jahr ab dem Anmeldeschluss am 06.09.2026 wird ebenfalls berücksichtigt.

Nur Gymnasiasten, Studenten oder junge Absolventen von weniger als einem Jahr kommen für diesen Preis in Frage.

Ein Nachweis des Studentenstatus (Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle oder vergangene Jahr oder Studentenausweis) wird verlangt.

5.8 PREIS FÜR ANIMATIONSFILME

Mit diesem Preis wird ein Film aus einer bestimmten Auswahl ausgezeichnet, der dieser Kategorie gewidmet ist. Die Entscheidungen der Jury werden hauptsächlich auf der Grundlage der oben genannten Kriterien getroffen, wobei der Qualität der Animation Vorrang eingeräumt wird.

5.9 ÖFFENTLICHER PREIS („BRAME DU CERF“)

Alle Filme im Wettbewerb kommen auch für den Publikumspreis in Frage, der auch „Brame du Cerf“ (Lieblingspreis) genannt wird. Letzteres wird an den Teilnehmer verliehen, dessen Film am 17. Oktober die meisten Stimmen erhalten hat.

ARTIKEL 6: ÖFFENTLICHE ABSTIMMUNG

6.1 BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER ABSTIMMUNG

Die Abstimmung findet ausschließlich am 17. Oktober statt. Die Abstimmung steht jeder natürlichen Person offen, mit Ausnahme der natürlichen Personen, die für die Organisation des Wettbewerbs verantwortlich sind.

Jeder Wähler kann während der gesamten Dauer des Festivals nur einmal für jeden Film im Wettbewerb stimmen.

ARTIKEL 7: STREITIGKEITEN

Die Tatsache, dass Sie während der Registrierung an diesem Wettbewerb teilnehmen, setzt die einfache Annahme dieser Regeln voraus.

Ab dem Ende des Wettbewerbs können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden, die sich auf den gesamten oder einen Teil des Wettbewerbs beziehen.

Diese Regeln unterliegen französischem Recht. Alle Schwierigkeiten bei der Auslegung dieser Regeln und alle Rechtsstreitigkeiten werden in letzter Instanz vom Gericht am Sitz des Veranstalters entschieden.

ARTIKEL 8: INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND FREIHEITEN, PERSONENBEZOGENE DATEN

8.1 Welche Daten werden verarbeitet und warum?

a. Registrierungsdaten, die für die Teilnahme am Festival erforderlich sind.

Um am Festival teilnehmen zu können, müssen Sie unbedingt bestimmte persönliche Informationen über sich selbst angeben (im Folgenden „die Daten“):

Nachname, Vorname

Gültige E-Mail-Adresse der Eltern oder Inhaber der elterlichen Sorge oder Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie ein erwachsener Teilnehmer sind.

Postanschrift (Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land)

Geburtsdatum

Geschlecht

Diese Daten werden als „Registrierungsdaten“ bezeichnet. Diese Registrierungsdaten sind für die Ausführung des Festivalvertrags erforderlich, an dem Sie teilnehmen möchten. Ihr Geburtsdatum ist erforderlich, damit wir gemäß Artikel 8 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPD/RGPD) sicherstellen können, dass wir in Bezug auf einen Minderjährigen die Zustimmung des Trägers der elterlichen Verantwortung einholen.

Wenn das Kind unter 16 Jahre alt ist, ist die Zustimmung des Inhabers der elterlichen Verantwortung in Form einer schriftlichen Genehmigung erforderlich. Wenn Sie diese Daten nicht angeben oder diese Bedingungen im Falle einer Anfrage des Veranstalters nicht erfüllen, können Sie nicht teilnehmen.

8.2 Wer ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche?

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die in diesem Hinweis aufgeführt sind.

8.3 Wer sind die Empfänger der Daten?

Die Empfänger Ihrer Daten sind die autorisierten Mitarbeiter des Veranstalters und des Hosting-Dienstes.

8.4 Was sind Ihre Rechte?

Der Veranstalter respektiert das Privatleben aller und erkennt an, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf legale und angemessene Weise eine wichtige soziale Verantwortung darstellt.

8.5 Wie übt man diese Rechte aus?

Bitte beachten Sie, dass wir Sie wahrscheinlich um zusätzliche Informationen bitten werden, um Ihre Identität zu bestätigen. Damit Ihr Auskunftsersuchen berücksichtigt werden kann, müssen Sie daher die für Ihre Identifizierung erforderlichen Elemente zusenden, nämlich eine schriftliche Ehrenerklärung, mit der Sie bestätigen, dass Sie der Inhaber dieser personenbezogenen Daten sind, sowie eine Fotokopie Ihres Ausweises.

Sie haben auch das Recht, in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde eine Beschwerde bei der Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) einzureichen.

8.6 Aufbewahrungsdauer der Daten.

Personenbezogene Daten, die vom Veranstalter im Rahmen des Festival du Film de la Vallée de Chevreuse gesammelt und verarbeitet werden, werden nicht länger aufbewahrt, als dies für die in diesen Regeln festgelegten Zwecke unbedingt erforderlich ist.

ARTIKEL 9: HAFTUNG

Der Veranstalter kann nicht für Störungen verantwortlich gemacht werden, die mit dem Internet-Netzwerk selbst zusammenhängen oder mit einem Eindringen, einem versuchten Eindringen oder Betrug zusammenhängen, der zu Fehlern bei der Verwaltung, Sicherheit, Fairness, Integrität oder Verwaltung der Herausforderung geführt hat.

Der Veranstalter kann insbesondere nicht für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, den Verlust von E-Mails und ganz allgemein für den daraus resultierenden Verlust von Daten verantwortlich gemacht werden.

Der Veranstalter kann nicht für die Überlastung des Internet-Netzwerks, die Qualität der Ausrüstung der Internetnutzer oder die Qualität ihrer Zugangsart verantwortlich gemacht werden, was sich auf die Zustellungszeit der Antworten oder auf die für die Teilnahme erforderliche Verbindungszeit auswirken könnte. Der Veranstalter kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn die elektronischen Anmeldeformulare nicht registriert, unvollständig oder nicht überprüfbar sind.

ARTIKEL 10: TEILNAHMEGEBÜHREN

Der Wettbewerb ist gebührenpflichtig.

Die Anmeldegebühren für das Festival belaufen sich auf 10€. Mit Ausnahme von jungen Leuten, die sich für die Kategorie „Jugendpreis“ bewerben, deren Anmeldegebühren sich auf 5€ belaufen.

Die durch die Teilnahme verursachten Transport-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Der Veranstalter ist zu keiner Rückerstattung verpflichtet, wenn die Teilnahme nicht diesen Regeln entspricht oder wenn der Antrag nicht in den oben angegebenen Formen und Fristen gestellt wurde.

ARTIKEL 11: ONLINE-VERÖFFENTLICHUNG DIESER REGELN

Die Regeln können direkt als PDF-Datei auf der Website des Festivals heruntergeladen werden: www.festivaldufilmdelavalleedechevreuse.com


  Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.

  

 
  

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