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Einsendungs-Frist
01 Mai 24
0€
International Unseen Film Festival Social Films from Bilbao
01 Jan 2024
Aufruf zu Einschreibungen
01 Mai 2024
Festival geschlossen
31 Jul 2024
Benachrichtigungsdatum
10 Okt 2024
17 Okt 2024
Festival Start: 10 Oktober 2024 Festival Ende: 17 Oktober 2024
Das International Unseen Film Festival „Social Films“ aus Bilbao (Baskenland, Spanien) wird von Kultura, Communication y Desarrollo KCD NGOD organisiert; einer Organisation, die sich der Förderung einer menschlichen, interkulturellen, gerechten und nachhaltigen Entwicklung durch Kommunikation und Kultur verschrieben hat.
Das International Unseen Film Festival „Social Films“ aus Bilbao ist eine jährliche Veranstaltung, die der Vorführung eines Kinos voller Vielfalt und sozialem Engagement gewidmet ist, ein Kino, das normalerweise von kommerziellen Leinwänden ausgeschlossen ist.
Das Festival konzentriert sich auf vier Hauptthemen: Nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Interkulturalität und Geschlechtergerechtigkeit.
Durch seine kontinuierliche Arbeit ist es zu einem unverzichtbaren Termin für alle geworden, die sich für Kommunikation für Entwicklung und sozialen Wandel interessieren.
Das Festival ist auch eine Anerkennung für alle Menschen, die eine Kommunikation pflegen, die es ermöglicht, in ihren audiovisuellen Werken all die verschiedenen Ursachen und Probleme der Menschheit widerzuspiegeln.
Regeln und Vorschriften des 16. Internationalen Unsichtbaren Films
Festival „Film Sozialak“ Bilbao 2023.
Registrierung: 1. Januar bis 1. Mai 2024
Präsentation
Kultura Communication Desarrollo-KCD NGOD (im Folgenden der Inhaber oder KCD NGOD, undeutlich), eingetragen im Allgemeinen Vereinsregister des Baskenlandes mit der Steuernummer G-95550943 und der Adresse Beurko Viejo 3, Pabellón 38, Oficina 12, Barakaldo-Bizkaia (Vizcaya) 48902, Spanien, veranstaltet ein Festival, das der Vorführung verschiedener und sozial engagierte Filme, Filme, die normalerweise von herkömmlichen Leinwänden ausgeschlossen sind.
KCD NGOD, Organisator des 14. Internationalen Filmfestivals „Film Sozialak“ in Bilbao (Baskenland) und mit der Organisation des Internationalen Filmfestivals „Film Sozialak“ beauftragt, ist eine Einrichtung, deren Ziel es unter anderem ist, die menschliche, interkulturelle, gerechte und nachhaltige Entwicklung durch Kommunikation und Kultur zu fördern.
Das International Unseen Film Festival „Film Sozialak“ Bilbao ist eine jährliche Veranstaltung, die sich der Vorführung verschiedener Filminhalte widmet, die sozial engagiert sind, Filme, die normalerweise von herkömmlichen Leinwänden ausgeschlossen sind.
Durch die kontinuierliche Arbeit, die geleistet wird, ist das Festival zu einem unverzichtbaren Treffpunkt für alle geworden, die an Kommunikation für den sozialen Wandel und die Verteidigung der Menschenrechte interessiert sind. Das Festival ist auch ein Ort der Anerkennung all jener Menschen, die durch ihre audiovisuelle Arbeit unterschiedliche Realitäten der Menschheit widerspiegeln.
Von Anfang an hat das Festival paritätische Quoten und positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung angewandt, sowohl bei der Auswahl der Filme als auch bei ihrer Verbreitung, der Präsenz von Filmemacherinnen und der Auswahl der Personen in der Jury sowie bei anderen Aktionen.
Der Hauptveranstaltungsort des Festivals ist das Azkuna Zentroa Alhóndiga Bilbao und die dort ansässigen Golem-Kinos. Die offiziellen Termine sind der 19. bis 26. Oktober 2023, obwohl die Werbevorführungen im August und September stattfinden werden. Diese Vorführungen werden ebenfalls mit den Stimmen der Öffentlichkeit am Wettbewerb teilnehmen. Die auf dem Festival ausgezeichneten Filme werden Ende Oktober oder Anfang November erneut gezeigt. Insgesamt wird es mindestens 25 Vorführungsorte geben, darunter 14 reguläre Hochschulen im Baskenland für Sekundarstufe und Berufsausbildung.
1. Wer kann von dem Wettbewerb profitieren?
Alle Personen oder Gruppen, die Werke aus allen Teilen der Welt präsentieren, können unabhängig von ihrer Herkunft oder Nationalität an diesem Wettbewerb teilnehmen. Minderjährige müssen über die entsprechende Genehmigung eines verantwortlichen Erwachsenen (Mutter, Vater, Erziehungsberechtigter) verfügen.
Jede Person oder Gruppe kann ein oder mehrere Werke präsentieren, sofern sie die Urheber- oder Vertriebsrechte besitzt. Das Festival ist nicht verantwortlich für mögliche Verstöße in dieser Hinsicht.
Ebenso können alle Filme in digitalem Format, die in eine der in diesen Regeln und Vorschriften beschriebenen Kategorien fallen, sowie Filme, die bereits auf anderen Festivals oder Veranstaltungsorten gezeigt wurden, teilnehmen.
Filme, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, sind nicht zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.
Die Teilnahme am Festival setzt die vorbehaltlose Annahme aller in diesen Regeln enthaltenen Bedingungen voraus.
2. Registrierung und Einreichung von Filmen
Um am Festival teilnehmen zu können, müssen Sie sich online über das Formular registrieren, das auf der Website des Festivalorganisators verfügbar ist:
https://www.kcd-ongd.org
Die Filme können im digitalen oder physischen Format (DCP) gesendet werden. Porto- und Rücksendekosten werden von den Teilnehmern getragen.
Alle Arbeiten, die nicht innerhalb der von der Organisation angegebenen Frist eingereicht wurden, werden verworfen.
a) Einreichung per Internet
Einreichungen über das Internet müssen auf eine der folgenden Arten erfolgen:
Das Portal www.festhome.com (unterstützt HD-Qualität).
Vimeo oder YouTube mit der Erlaubnis zum Herunterladen ohne Ablaufdatum, Senden des Links an cineinvisible@kcd-ongd.org
Laden Sie den Link über Plattformen wie Dropbox, MyAirBridge, Mega, WeTransfer und ähnliche herunter und senden Sie den Link an
cineinvisible@kcd-ongd.org
b) Physischer Versand (nur DCP)
• Per Post an:
Büro des Internationalen Festivals für unsichtbare Filme „Film Sozialak“
KCD NGOD — Kultur, Kommunikation und Entwicklung
Edificio Innobak — Inguralde. Beurko Viejo 3, Halle 38, Büro 12
48902, Barakaldo - Bizkaia, Spanien
Wichtig: Für den internationalen Versand schreiben Sie auf das Paket „DER INHALT HAT KEINEN KOMMERZIELLEN WERT, NUR FÜR KULTURELLE AUSSTELLUNGEN“
• Andere Formulare, die KCD NGOD für relevant hält und die öffentlich bekannt gegeben werden.
Filme, die nach dem 1. Mai 2023 eingereicht wurden und/oder die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und/oder nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügen, dürfen nur nach den eigenen Kriterien des Festivals in den Wettbewerb aufgenommen werden.
Das Festival gewährt der Person, die sich registriert oder Rechte an dem teilnehmenden Werk besitzt, keine finanzielle Entschädigung.
3. Vorzulegende Unterlagen
Die teilnehmenden Personen müssen die folgenden Unterlagen vorlegen:
a) Foto des Regisseurs
b) Lebenslauf und Filmografie des/der Regisseure (s)
c) Plakat des Films
d) 3 Fotogramme oder Fotos, die sich auf das Werk beziehen, in bestmöglicher Qualität. Die besten eingegangenen Fotos werden Kandidaten sein für:
• das zentrale Bild des Festivalplakats.
• Teil der Ausstellung des 14. Internationalen Filmfestivals „Film Sozialak“ Bilbao 2023, das in den U-Bahn-Stationen von Bilbao zu sehen sein wird.
e) Erweitertes Datenblatt in dem vom Festival bereitgestellten Format.
f) Vorführversion des Films (beste verfügbare Qualität und ohne Wasserzeichen).
4. Anforderungen der Filme
Die Zulassung von Filmen setzt die Einhaltung der Regeln und Vorschriften sowie der folgenden Anforderungen voraus:
• Die Filme müssen mindestens eine der vier thematischen Schwerpunktkategorien des Festivals behandeln.
• Teilnehmen können Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, egal ob Kurz-, Mittel- oder Langfilme.
• Die eingereichten Filme müssen in ihrer Originalsprache präsentiert werden. Wenn es sich nicht um Spanisch und/oder Baskisch handelt, müssen sie in einer dieser beiden Sprachen (Spanisch oder Baskisch) untertitelt sein.
• Die Filme des Wettbewerbs müssen nach dem 1. Januar 2021 produziert worden sein
5. Kategorien des Festivals
Das Festival hat vier thematische Schwerpunkte, in die die ausgewählten Werke unterteilt sind.
• Nachhaltigkeit: Dies umfasst audiovisuelle Werke, die sich mit den sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen verschiedener Entwicklungsmodelle sowie mit alternativen Vorschlägen befassen, die zum menschlichen Wohlbefinden und zur Nachhaltigkeit beitragen.
• Gleichstellung der Geschlechter: trägt zum Aufbau einer egalitären Kultur bei und generiert Instrumente für einen Wandel, der die Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft fördert. Die Filme in diesem Abschnitt regen zum Nachdenken und zum kritischen Denken in Bezug auf die vorherrschende Realität der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern an und/oder schlagen alternative Modelle zum patriarchalischen System vor.
• Interkulturalität: spiegelt sowohl die Vielfalt und den Reichtum der bestehenden Kulturen auf der Welt als auch Fragen im Zusammenhang mit menschlichen Migrationen, dem Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen sowie der Verurteilung jeglicher Form von Rassismus, Segregation, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung wider.
• Menschenrechte: umfasst audiovisuelle Werke zur Förderung und Gewährleistung der individuellen und kollektiven Menschenrechte sowie zum Kampf für Respekt und Grundfreiheiten. Ebenfalls enthalten sind alle Werke, die den Widerstand gegen autoritäre, elitäre, rassistische, fremdenfeindliche und LGBTI-feindliche politische Strömungen und jede Form von Diskriminierung fördern oder die Ursachen anprangern, die zu Armut und sozialer Ausgrenzung führen.
6. Auswahlkriterien
Die Auswahlkommission des Unseen Film Festivals setzt sich zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammen und wird mit der Auswahl der Festivalfilme beauftragt.
Die Filme werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:
• Anpassung an die thematischen Schwerpunkte des Festivals.
• Technische Qualität.
• Anpassung an die öffentlichen Ziele des Festivals.
Ohne die oben genannten Kriterien zu vernachlässigen, werden positive Maßnahmen ergriffen, darunter:
• Filme von Regisseuren aus Ländern der südlichen Hemisphäre
• Filme von Frauen
• Filme auf Baskisch
• Filme mit Untertiteln für Hörgeschädigte und/oder Audiodeskription.
Unabhängig von der Kategorie, in der die Werke eingereicht werden, entscheidet die Auswahlkommission des Festivals endgültig über die Kategorie, in die die Filme aufgenommen werden, und ihre Entscheidungen sind endgültig.
Alle Teilnehmer werden bis Ende Juli 2023 darüber informiert, ob ihre Arbeit ausgewählt wurde oder nicht. Sobald die Entscheidung des Auswahlausschusses bekannt gegeben wurde, kann das Werk nicht mehr vom Festival zurückgezogen werden.
Anschließend, wenn das Festivalprogramm festgelegt ist (ca. September 2023), werden die Regisseure der ausgewählten Filme über die Veranstaltungsorte und Tage der Vorführung informiert.
Sofern das Festival es für angemessen hält oder über die erforderlichen Mittel verfügt, um die jeweiligen Ausgaben zu decken, fördert und unterstützt das Festival die Teilnahme der Regisseure der ausgewählten Werke und kann die Kosten für Transport, Unterkunft und/oder Tagegeld dieser Personen übernehmen.
7. Geschworene
Um positive Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter durchzuführen, wird die Jury zu 66% aus Frauen bestehen. Die Mitglieder der Jury werden mit dem Kino, der Entwicklungszusammenarbeit und Solidarität oder mit anderen sozialen, kulturellen und/oder künstlerischen Disziplinen verbunden sein. Die Jury entscheidet über die Gewinnerfilme in allen Kategorien mit Ausnahme des Education in Values Award, des Publikumspreises und des Unseen Film Award. Ihre Entscheidungen in allen Kategorien sind endgültig.
8. Auszeichnungen
8.1. Allgemein
In jedem Fall und je nach den Umständen ist es möglich, dass die unten beschriebenen Auszeichnungen keinem der Teilnehmer verliehen werden und für nichtig erklärt werden können.
Geldpreise unterliegen den Steuern und Vorschriften des spanischen Rechts (Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer).
8.2 Finanzielles Geschenk an die Preisträger
Beim International Unseen Film Festival „Film Sozialak“ Bilbao gibt es insgesamt 9 Preise im Wert von jeweils ZWEITAUSEND EURO (2.000 Euro). Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, diesen Betrag je nach den Beiträgen der entsprechenden Einrichtungen zu variieren.
Die ausgewählten Werke kommen für den Preis der thematischen Kategorie in Frage, für die sie ausgewählt wurden, zuzüglich der oben genannten zusätzlichen Preise, die gemäß den Angaben in den Anmeldeformularen bei den Regisseuren hinterlegt werden.
Die Preise, für die sich die Teilnehmer qualifizieren können, sind also:
• Diejenigen, die den in Punkt 5 beschriebenen thematischen Themenkategorien entsprechen:
• Auszeichnung in der Kategorie Nachhaltigkeit.
• Auszeichnung in der Kategorie Gleichstellung der Geschlechter.
• Auszeichnung in der Kategorie Interkulturalität.
• Auszeichnung in der Kategorie Menschenrechte.
• Ebenso wird es Auszeichnungen in den folgenden Kategorien geben:
• Preis für die beste Arbeit einer Frau: Dieser Preis macht Filmemacherinnen sichtbar und fördert die Teilnahme von Frauen an der audiovisuellen Kommunikation, die über das Thema der verschiedenen Werke hinausgeht. Alle Filme, bei denen Frauen in einer der thematischen Kategorien des Festivals Regie führen oder gemeinsam Regie führen, kommen für diesen Preis in Frage.
• Preis für das beste baskische Werk mit sozialem Inhalt: Dieser Preis umfasst alle teilnehmenden Werke in einer der thematischen Kategorien, die auf Baskisch gedreht wurden und/oder auf Baskisch untertitelt sind. Werke, die auf Spanisch gemacht wurden und auf Baskisch untertitelt sind, gehören nicht zu dieser Kategorie. Im Falle eines Films, der neben dem Baskischen auch in verschiedenen Sprachen gedreht wurde, behält sich das Festival das Recht vor, zu entscheiden, ob er in diese Kategorie aufgenommen wird oder nicht.
• Unseen Film Award: Diese Kategorie umfasst alle Werke, die an einer der thematischen Kategorien auf Baskisch oder Spanisch teilnehmen. Ziel ist es, die Arbeit eines Regisseurs gemäß den Kriterien des Festivals zu unterstützen.
• Der Education in Values Award umfasst Werke in allen thematischen Kategorien, die an Sekundar- und Berufsschulen gezeigt werden, an denen das Festival stattfindet. In diesen Zentren werden nur Kurzfilme gezeigt. Ziel ist es, das soziale Kino und das kritische Denken der Studierenden zu fördern. Über den herausragendsten Film entscheiden die Studierenden selbst.
• Publikumspreis: Diese Kategorie fördert die Teilnahme des Publikums und gibt Festivalbesuchern oder Zuschauern die Möglichkeit, die Werke, die sie sehen, zu bewerten und die Arbeit der Filmemacher anhand ihrer Stimmen zu unterstützen. Der Publikumspreis umfasst alle Werke des Wettbewerbs, die an nicht pädagogischen Einrichtungen gezeigt werden, da Bildungseinrichtungen ihre eigene Auszeichnung haben.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die zur Verfügung gestellten Informationen werden ausschließlich im Rahmen dieser Regeln und Vorschriften behandelt, wobei die strikte Vertraulichkeit aller Informationen, die für die Verbreitung und Teilnahme der Projekte am Wettbewerb bereitgestellt werden, so weit wie möglich gewährleistet ist. Die für die Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von KCD NGOD verarbeitet, um die Teilnahme der Teilnehmer und gegebenenfalls die anschließende Preisvergabe zu verwalten. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs und bis zu 6 Jahre danach aufbewahrt, um mögliche rechtliche Verpflichtungen abzudecken.
Die betroffene Person kann ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Portabilität jederzeit ausüben, indem sie sich schriftlich an die am Anfang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse oder telefonisch unter 94 602 46 68 oder an KULTURA, COMMUNICATION Y DESARROLLO „KCD“, Beurko Viejo, 3 - Pabellón 38, Oficina 12 CP: 48902 — Barakaldo wendet.
info@kcd-ongd.org
Gelegentlich kann eine Kopie des entsprechenden Ausweisdokuments angefordert werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Sie können Ihre Rechte jederzeit bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde geltend machen.
10. Geistiges und gewerbliches Eigentum und Bildrechte
Die teilnehmenden Personen erklären ausdrücklich, dass sie die ursprünglichen Autoren der zum Wettbewerb eingereichten Filme, der darin enthaltenen Bilder, Drehbücher oder Musik sind. Es ist verboten, Werke von Dritten einzureichen, die bereits veröffentlicht wurden, oder von anderen, an denen Dritte irgendwelche Rechte besitzen. Ebenso ist es verboten, Filme einzureichen, die ganz oder teilweise Inhalte enthalten, die durch geistiges oder gewerbliches Eigentum Dritter geschützt sind. KCD NGOD lehnt jegliche Verantwortung für den Fall ab, dass die eingereichten Werke diese Bedingungen nicht erfüllen.
Daher ermächtigen die Teilnehmer, die die Einhaltung all dieser Punkte bestätigen, KCD NGOD, die erhaltenen Werke ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu verwenden und zu verbreiten und sie nach eigenem Ermessen ändern und anpassen zu können; ebenso wie die Namen, Nachnamen, das Bild und die Stimme der Teilnehmer bei allen Werbe- und/oder Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder mit KCD NGOD und in allen Medien, einschließlich des Internets, ohne dass diese Aktivitäten das Recht verleihen auf jegliche Vergütung oder Vergünstigung mit Ausnahme der Preisverleihung gemäß diesen Regeln und Vorschriften.
Insbesondere ermächtigen die Personen oder Einrichtungen, die Rechte an den für den Wettbewerb ausgewählten Werken besitzen, KCD NGOD ausdrücklich, die folgenden Maßnahmen durchzuführen:
• Reproduzieren, betrachten und projizieren Sie die Werke, Fotos oder bewegten Bilder, die in öffentlich zugänglichen Ausstellungen während ihrer Teilnahme am Festival so oft wie nötig gezeigt wurden, einschließlich Werbevorführungen vor den offiziellen Terminen des Festivals und der Festivalvorführungen, die unmittelbar nach dem Ende des Festivals stattfinden.
• Passen Sie das Werk an die Formate an, die für die Besichtigung und Ausstellung während des Festivals erforderlich sind.
• Synchronisieren und/oder untertiteln Sie das Werk in anderen Sprachen als dem Original.
• Verwenden Sie Bilder und/oder Fragmente aus dem Werk für die Aufnahme in die audiovisuelle Werbung für das Festival, Pressemappen, Informationsposter und/oder auf der offiziellen Website des Festivals für Werbezwecke.
• Verwenden Sie Material, das den für den Wettbewerb ausgewählten Werken entspricht, um audiovisuelle und gedruckte Materialien (Katalog, Werbespot, Website, Ausstellungen) im Zusammenhang mit dem Festival selbst zu bewerben und zu verbreiten.
Die für den Wettbewerb eingereichten Werke werden in das Archiv Kultura, Communication y Desarrollo KCD NGOD aufgenommen. Für den Fall, dass eines der ausgewählten Werke von KCD NGOD über die Teilnahme am Festival hinaus für kulturelle oder pädagogische Zwecke verwendet wird, wird die vorherige ausdrückliche Genehmigung des Direktors eingeholt, indem der entsprechende Vertrag unterzeichnet wird.
11. Besichtigung der Werke
Das Internationale Filmfestival „Film Sozialak“ in Bilbao beabsichtigt, den Präsenzcharakter seines Programms in den offiziellen Sektionen beizubehalten. Wenn es jedoch nicht möglich ist, die Vorführungen persönlich abzuhalten, werden sie im Online-Format durchgeführt.
Die Vorführungen der Gewinnerfilme werden unabhängig von der Situation online und über die Online-Streaming-Plattform „Film Sozialak“ der Organisation stattfinden.
Jede Online-Vorführung wird über einen Registrierungszugang und für einen begrenzten Zeitraum durchgeführt.
12. Betrügerische Teilnahme und andere Gründe für eine Disqualifikation
Falls wir eine Anomalie feststellen oder den Verdacht haben, dass ein Teilnehmer die normale Entwicklung des Wettbewerbs behindert, die Teilnahme durch technische oder computergestützte Verfahren unrechtmäßig verändert oder diese Regeln und Vorschriften auf andere Weise nicht einhält, können wir ihn einseitig von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen, und diese Entscheidung ist endgültig.
Mit anderen Worten, KCD NGOD behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der ein unregelmäßiges Verhalten im oben beschriebenen Sinne nachweist oder vermutet wird.
Werke mit gewalttätigen oder verunglimpfenden Inhalten, die die Sensibilität einer durchschnittlichen Person verletzen oder zu illegalem Verhalten anstiften, werden nicht akzeptiert. KCD NGOD behält sich das Recht vor, Personen, deren Bilder unangemessene Inhalte zeigen oder nicht in die Bereiche Ästhetik, Ethik und guten Geschmack fallen, die Teilnahme zu verweigern.
13. Ausschluss von Verbindlichkeiten
KCD NGOD haftet nicht für Unterbrechungen oder Fehler während des Bewerbungsprozesses für die Teilnahme am Wettbewerb.
KCD NGOD ist nicht verantwortlich für den Ausschluss eines Teilnehmers vom Wettbewerb aufgrund einer Verzögerung bei der Durchführung des Wettbewerbs, was dazu führt, dass er außerhalb des entsprechenden Wettbewerbszeitraums stattfindet.
KCD NGOD haftet auch nicht für jegliche Haftung, die sich aus der Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Regeln und Vorschriften durch die Teilnehmer ergibt.
Darüber hinaus berechtigt der Verzicht auf den Preis die Gewinner in keiner Weise zu einer Entschädigung oder Entschädigung.
14. Allgemeine Bedingungen
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Akzeptanz der Regeln und Vorschriften sowie der Kriterien von KCD NGOD in Bezug auf die Auslegung der Regeln und Vorschriften und die Lösung eventueller Zwischenfälle voraus.
KCD NGOD behält sich das Recht vor, diese Regeln und Vorschriften bei Bedarf durch andere ähnliche Regeln zu ändern.
Die Regeln und Vorschriften gelten für Anträge, die ab dem Datum ihrer Genehmigung und während der Frist für die Einreichung der Anträge eingereicht werden. Diese Frist kann mit Zustimmung von KCD NGOD verlängert werden.
Diese Regeln und Vorschriften sowie der Wettbewerb unterliegen spanischem Recht. Jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ergeben könnten, werden vom Teilnehmer und von KCD NGOD unter ausdrücklichem Verzicht auf jegliche andere Gerichtsbarkeit den Gerichten der Stadt Bilbao vorgelegt, sofern nicht zwingend eine andere Gerichtsbarkeit gesetzlich festgelegt ist.
Bilbao, 30. Dezember 2021.
KOMMUNIKATION.
Das Festival verwendet die folgenden Verbreitungsinstrumente:
Webseite: https://www.kcd-ongd.org
Twitter: @KCDONGD
Facebook: @CineInvisibleBilbao
Instagram @kcdongd
Tel. +34 946024668
E-Mail:
cineinvisible@kcd-ongd.org
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Mai 24
Keine Gebühr
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01 Mai 24
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01 Mai 24
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