Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Mai 23
0€
International Unseen Film Festival Social Films from Bilbao
03 Jan 2023
Aufruf zu Einschreibungen
01 Mai 2023
Festival geschlossen
31 Jul 2023
Benachrichtigungsdatum
19 Okt 2023
26 Okt 2023
Festival Start: 19 Oktober 2023 Festival Ende: 26 Oktober 2023
Das International Unseen Film Festival „Social Films“ aus Bilbao (Baskenland, Spanien) wird von Kultura, Communication y Desarrollo KCD NGOD organisiert, einer Organisation, die sich der Förderung einer menschlichen, interkulturellen, gerechten und nachhaltigen Entwicklung durch Kommunikation und Kultur verschrieben hat.
Das International Unseen Film Festival „Social Films“ aus Bilbao ist eine jährliche Feier, die der Präsentation eines Kinos voller Vielfalt und sozialem Engagement gewidmet ist, ein Kino, das normalerweise von kommerziellen Leinwänden ausgeschlossen ist.
Das Festival konzentriert sich auf vier Hauptthemen: Nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Interkulturalität und Geschlechtergerechtigkeit.
Mit seiner kontinuierlichen Arbeit ist es zu einem unverzichtbaren Termin für alle geworden, die an Kommunikation für Entwicklung und soziale Transformation interessiert sind.
Das Festival ist auch eine Anerkennung für alle Menschen, die eine Kommunikation schaffen, die es ermöglicht, in ihren audiovisuellen Werken all die verschiedenen Ursachen und Probleme der Menschheit zu reflektieren.
Regeln und Vorschriften des 14. Internationalen Unsichtbaren Films
Festival „Film Sozialak“ Bilbao 2023.
Registrierung: 1. Januar bis 1. Mai 2023
Präsentation
Kultura Communication Desarrollo-KCD NGOD (im Folgenden der Inhaber oder KCD NGOD, undeutlich), eingetragen im Allgemeinen Vereinsregister des Baskenlandes mit der Steuernummer G-95550943 und der Adresse Beurko Viejo 3, Pabellón 38, Oficina 12, Barakaldo-Bizkaia (Vizcaya) 48902, Spanien, veranstaltet ein Festival widmet sich der Vorführung vielfältiger und sozial engagierter Filme, Filme, die normalerweise von konventionellen Leinwänden ausgeschlossen sind.
KCD NGOD, Organisator des 14. Internationalen Unsichtbaren Filmfestivals „Film Sozialak“ in Bilbao (Baskenland) und beauftragt, das Internationale Unseen Film Festival zu organisieren. „Film Sozialak“ ist eine Einrichtung, deren Ziel es unter anderem ist, die menschliche, interkulturelle, gerechte und nachhaltige Entwicklung zu fördern durch Kommunikation und Kultur.
Das International Unseen Film Festival „Film Sozialak“ Bilbao ist eine jährliche Feier, bei der verschiedene Filminhalte gezeigt werden, die sozial engagiert sind, Filme, die normalerweise von konventionellen Leinwänden ausgeschlossen sind.
Durch die kontinuierliche Arbeit, die geleistet wird, ist das Festival zu einem unverzichtbaren Treffpunkt für alle geworden, die an Kommunikation für soziale Transformation und die Verteidigung der Menschenrechte interessiert sind. Das Festival ist auch ein Ort der Anerkennung all jener Menschen, die durch ihre audiovisuelle Arbeit unterschiedliche Realitäten der Menschheit widerspiegeln.
Von Anfang an hat das Festival Paritätsquoten und positive Maßnahmen zur Gleichstellung eingeführt, sowohl bei der Auswahl der Filme als auch bei ihrer Verbreitung, der Präsenz von Filmemacherinnen und der Auswahl der Jurymitglieder sowie bei anderen Aktionen.
Hauptveranstaltungsort des Festivals sind das Azkuna Zentroa Alhóndiga Bilbao und die dort befindlichen Golem-Kinos. Die offiziellen Termine sind der 19. bis 26. Oktober 2023, obwohl Werbevorführungen im August und September stattfinden. Diese Vorführungen werden auch mit den Stimmen der Öffentlichkeit am Wettbewerb teilnehmen. Auf dem Festival ausgezeichnete Filme werden Ende Oktober oder Anfang November erneut gezeigt. Insgesamt wird es im Baskenland mindestens 25 Schauplätze geben, davon 14 reguläre Bildungshochschulen für Sekundarstufe und Berufsausbildung.
1. Wer kann von dem Wettbewerb profitieren?
An diesem Wettbewerb können alle Personen oder Gruppen teilnehmen, die Werke aus allen Teilen der Welt präsentieren, unabhängig von ihrer Herkunft oder Nationalität. Minderjährige müssen über die entsprechende Vollmacht eines verantwortlichen Erwachsenen (Mutter, Vater, Erziehungsberechtigter) verfügen.
Jede Person oder Gruppe kann ein oder mehrere Werke präsentieren, sofern sie die Urheber- oder Vertriebsrechte besitzen. Das Festival haftet nicht für etwaige diesbezügliche Verstöße.
Ebenso können alle Filme in digitalem Format teilnehmen, die in eine der in diesen Regeln und Bestimmungen beschriebenen Kategorien fallen, sowie Filme, die bereits auf anderen Festivals oder Veranstaltungsorten gezeigt wurden.
Filme, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, sind nicht zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.
Die Teilnahme am Festival setzt die vorbehaltlose Annahme aller in diesen Regeln und Bedingungen enthaltenen Bedingungen voraus.
2. Registrierung und Einreichung von Filmen
Um am Festival teilnehmen zu können, ist eine Online-Registrierung über das Formular erforderlich, das auf der Website des Festivalorganisators verfügbar ist:
https://www.kcd-ongd.org
Die Filme können im digitalen oder physischen Format (DCP) gesendet werden. Porto- und Rücksendekosten werden von den Teilnehmern getragen.
Alle Arbeiten, die nicht der Einreichung von Unterlagen innerhalb der von der Organisation angegebenen Frist entsprechen, werden verworfen.
a) Einreichung per Internet
Einsendungen, die über das Internet erfolgen, müssen auf eine der folgenden Arten erfolgen:
Das Portal www.festhome.com (unterstützt HD-Qualität).
Vimeo oder YouTube mit Genehmigung zum Herunterladen ohne Ablaufdatum, indem Sie den Link an cineinvisible@kcd-ongd.org senden
Laden Sie den Link über Plattformen wie Dropbox, MyAirBridge, Mega, WeTransfer und ähnliche herunter und senden Sie den Link an
cineinvisible@kcd-ongd.org
b) Physischer Versand (nur DCP)
• Per Post an:
Büro des Internationalen Unsichtbaren Filmfestivals „Film Sozialak“
KCD NGOD — Kultur, Kommunikation und Entwicklung
Gebäude Innobak — Inguralde. Beurko Viejo 3, Halle 38, Büro 12
48902, Barakaldo - Bizkaia, Spanien
Wichtig: Für den internationalen Versand schreiben Sie auf das Paket „INHALT HAT KEINEN KOMMERZIELLEN WERT, NUR FÜR KULTURELLE AUSSTELLUNGEN“
• Andere Formulare, die KCD NGOD für relevant hält und die öffentlich bekannt gegeben werden.
Filme, die nach dem 1. Mai 2023 eingereicht werden und/oder die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen und/oder nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügen, können nur nach den vom Festival festgelegten Kriterien in den Wettbewerb aufgenommen werden.
Das Festival gewährt keinen finanziellen Ausgleich für die Person, die sich registriert oder Rechte an dem teilnehmenden Werk besitzt.
3. Vorzustellende Dokumentation
Die teilnehmenden Personen müssen folgende Unterlagen vorlegen:
a) Foto des/der Regisseurin (s)
b) Lebenslauf und Filmografie des/der Regisseure (s)
c) Plakat des Films
d) 3 Fotogramme oder Fotos, die sich auf das Werk beziehen, in bestmöglicher Qualität. Die besten erhaltenen Fotos sind Kandidaten für:
• das zentrale Bild des Festivalplakats.
• Teil der Ausstellung des 14. Internationalen Unsichtbaren Filmfestivals „Film Sozialak“ Bilbao 2023, das in den U-Bahn-Stationen von Bilbao gezeigt wird.
e) Erweitertes Datenblatt gemäß dem vom Festival bereitgestellten Format.
f) Vorführversion des Films (beste verfügbare Qualität und ohne Wasserzeichen).
4. Anforderungen der Filme
Die Zulassung von Filmen unterliegt der Einhaltung der Regeln und Vorschriften sowie der folgenden Anforderungen:
• Die Filme müssen mindestens eine der vier thematischen Schwerpunktkategorien des Festivals behandeln.
• Fiktion-, Dokumentar- und Animationswerke können teilnehmen, egal ob Kurz-, Mittel- oder Langfilme.
• Die eingereichten Filme müssen in ihrer Originalsprache präsentiert werden. Falls diese nicht Spanisch und/oder Baskisch ist, müssen sie in einer dieser beiden Sprachen (Spanisch oder Baskisch) untertitelt sein.
• Die Filme des Wettbewerbs müssen nach dem 1. Januar 2021 produziert worden sein
5. Kategorien des Festivals
Das Festival hat vier thematische Schwerpunkte, in die die ausgewählten Werke unterteilt sind.
• Nachhaltigkeit: Dazu gehören audiovisuelle Werke, die sich mit den sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen verschiedener Entwicklungsmodelle befassen, sowie alternative Vorschläge, die zum Wohlbefinden und zur Nachhaltigkeit der Menschen beitragen.
• Gleichstellung der Geschlechter: trägt zum Aufbau einer egalitären Kultur bei und generiert Instrumente für eine Veränderung der Geschlechtergleichstellung in der Gesellschaft. Die Filme in diesem Abschnitt regen zur Reflexion und zum kritischen Denken in Bezug auf die vorherrschende Realität der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern an und/oder schlagen alternative Modelle zum patriarchalen System vor.
• Interkulturalität: spiegelt sowohl die Vielfalt und den Reichtum der bestehenden Kulturen auf der Welt als auch Fragen im Zusammenhang mit menschlichen Migrationen, dem Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen sowie der Denunziation jeglicher Form von Rassismus, Segregation, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen von Diskriminierung wider.
• Menschenrechte: umfasst audiovisuelle Werke zur Förderung und Garantie der individuellen und kollektiven Menschenrechte sowie zum Kampf für Respekt und Grundfreiheiten. Ebenfalls enthalten sind all jene Werke, die den Widerstand gegen autoritäre, elitäre, rassistische, fremdenfeindliche und LGBTI-phobe politische Strömungen und jegliche Form von Diskriminierung fördern oder die Ursachen anprangern, die zu Armut und sozialer Ausgrenzung führen.
6. Auswahlkriterien
Die Auswahlkommission des Unseen Film Festivals setzt sich zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammen und wird mit der Auswahl der Festivalfilme beauftragt.
Die Filme werden anhand der folgenden Kriterien ausgewählt:
• Anpassung an die thematischen Schwerpunkte des Festivals.
• Technische Qualität.
• Anpassung an die öffentlichen Ziele des Festivals.
Ohne die oben genannten Kriterien zu vernachlässigen, werden positive Maßnahmen ergriffen, darunter:
• Filme von Regisseuren aus Ländern der südlichen Hemisphäre
• Filme von Frauen
• Filme auf Baskisch
• Filme mit Untertiteln für Hörgeschädigte und/oder mit Audiobeschreibung.
Unabhängig von der Kategorie, in der die Werke eingereicht werden, entscheidet die Auswahlkommission des Festivals letztendlich über die Kategorie, in die die Filme aufgenommen werden, und ihre Entscheidungen sind endgültig.
Alle Teilnehmer werden bis Ende Juli 2023 darüber informiert, ob ihre Arbeit ausgewählt wurde oder nicht. Sobald die Entscheidung der Auswahlkommission mitgeteilt wurde, kann das Werk nicht mehr vom Festival zurückgezogen werden.
Anschließend, wenn das Festivalprogramm festgelegt ist (ca. September 2023), werden die Regisseure der ausgewählten Filme über die Spielorte und die Tage der Vorführung informiert.
Sofern das Festival es für angemessen hält oder über die erforderlichen Mittel verfügt, um die jeweiligen Ausgaben zu decken, fördert und unterstützt das Festival die Teilnahme der Regisseure der ausgewählten Werke und kann die Kosten für Transport, Unterkunft und/oder Tagegeld dieser Personen übernehmen.
7. Jury
Um positive Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter durchführen zu können, werden 66% der Jurymitglieder aus Frauen bestehen. Die Jurymitglieder werden dem Kino, der Entwicklungszusammenarbeit und Solidarität oder anderen sozialen, kulturellen und/oder künstlerischen Disziplinen verbunden. Die Jury entscheidet über die Gewinnerfilme in allen Kategorien außer dem Education in Values Award, dem Publikumspreis und dem Unseen Film Award. Ihre Entscheidungen in allen Kategorien sind endgültig.
8. Auszeichnungen
8.1. Allgemeines
In jedem Fall und je nach den Umständen ist es möglich, dass die unten beschriebenen Auszeichnungen keinem der Teilnehmer verliehen werden und für nichtig erklärt werden können.
Geldpreise unterliegen den im spanischen Recht festgelegten Steuern und Vorschriften (Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer).
8.2 Finanzielle Spende an die Preisträger
Beim Internationalen Unsichtbaren Film Festival „Film Sozialak“ Bilbao werden insgesamt 9 Preise vergeben, die jeweils mit ZWEITAUSEND EURO (2.000 Euro) dotiert sind. Die Organisation behält sich jedoch das Recht vor, diesen Betrag je nach den Beiträgen der jeweiligen Organisationen zu variieren.
Die ausgewählten Werke kommen für den Preis der thematischen Kategorie in Frage, für die sie ausgewählt wurden, zuzüglich der oben genannten zusätzlichen Preise, die gemäß den Angaben in den Anmeldeformularen bei den Direktoren hinterlegt werden.
Die Preise, für die die Teilnehmer in Frage kommen, sind also:
• Diejenigen, die den in Punkt 5 beschriebenen thematischen Themenkategorien entsprechen:
• Auszeichnung in der Kategorie Nachhaltigkeit.
• Auszeichnung in der Kategorie Gleichstellung der Geschlechter.
• Auszeichnung in der Kategorie Interkulturalität.
• Auszeichnung in der Kategorie Menschenrechte.
• Ebenso wird es Auszeichnungen in den folgenden Kategorien geben:
• Preis für das beste Werk einer Frau: Dieser Preis macht Filmemacherinnen sichtbar und fördert die Teilnahme von Frauen an der audiovisuellen Kommunikation, die über das Thema der einzelnen Werke hinausgeht. Alle Filme, bei denen Frauen in einer der thematischen Kategorien Regie führen oder gemeinsam Regie führen, können für diesen Preis in Frage kommen.
• Preis für die beste baskische Arbeit mit sozialen Inhalten: Dieser Preis umfasst alle teilnehmenden Werke in allen thematischen Kategorien, die auf Baskisch verfasst und/oder auf Baskisch untertitelt sind. Werke auf Spanisch mit Untertiteln auf Baskisch sind in dieser Kategorie nicht enthalten. Im Falle eines Films, der neben dem Baskischen auch in verschiedenen Sprachen gedreht wurde, behält sich das Festival das Recht vor zu entscheiden, ob er in diese Kategorie aufgenommen wird oder nicht.
• Unseen Film Award: Diese Kategorie umfasst alle Werke, die in einer der thematischen Kategorien auf Baskisch oder Spanisch teilnehmen. Ziel ist es, die Arbeit eines Regisseurs gemäß den Kriterien des Festivals zu unterstützen.
• Der Education in Values Award umfasst Werke in allen thematischen Kategorien, die an Sekundar- und Berufsschulen gezeigt werden, die Austragungsorte des Festivals sind. In diesen Zentren werden nur Kurzfilme gezeigt. Ziel ist es, das soziale Kino und das kritische Denken der Studierenden zu fördern. Der herausragendste Film wird durch eine von den Studierenden selbst abgegebene Abstimmung entschieden.
• Publikumspreis: Diese Kategorie fördert die Teilnahme des Publikums und gibt Festivalteilnehmern oder Zuschauern die Möglichkeit, die Werke, die sie sehen, zu bewerten und die Arbeit der Filmemacher anhand ihrer Stimmen zu unterstützen. Der Publikumspreis umfasst alle Werke des Wettbewerbs, die an außerschulischen Orten gezeigt werden, da Bildungseinrichtungen ihren eigenen Preis haben.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich im Rahmen dieser Regeln und Vorschriften behandelt, wobei die strikte Vertraulichkeit aller Informationen, die für die Verbreitung und Teilnahme der Projekte am Wettbewerb bereitgestellt werden, so weit wie möglich gewährleistet ist. Die für die Teilnahme am Wettbewerb bereitgestellten personenbezogenen Daten werden von KCD NGOD verarbeitet, um die Teilnahme der Teilnehmer und gegebenenfalls die anschließende Preisvergabe zu verwalten. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs und bis zu 6 Jahre danach aufbewahrt, um mögliche rechtliche Verbindlichkeiten abzudecken.
Die betroffene Person kann ihr Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit jederzeit ausüben, indem sie an die am Anfang dieser Regeln und Vorschriften angegebene Adresse oder unter der Telefonnummer 94 602 46 68 schreibt oder sich an KULTURA, COMMUNICATION Y, wendet DESARROLLO „KCD“, Beurko Viejo, 3 - Halle 38, Büro 12 CP: 48902 — Barakaldo.
info@kcd-ongd.org
Gelegentlich kann eine Kopie des entsprechenden Ausweises angefordert werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Sie können Ihre Rechte jederzeit vor der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde geltend machen.
10. Geistiges und gewerbliches Eigentum und Bildrechte
Die teilnehmenden Personen erklären ausdrücklich, dass sie die ursprünglichen Autoren der zum Wettbewerb eingereichten Filme, der darin enthaltenen Bilder, Drehbücher oder Musik sind. Es ist verboten, Werke Dritter einzureichen, die bereits veröffentlicht wurden, oder andere, an denen ein Dritter irgendwelche Rechte besitzt. Ebenso ist es verboten, Filme einzureichen, die ganz oder teilweise Inhalte enthalten, die durch geistiges oder gewerbliches Eigentum Dritter geschützt sind. KCD NGOD lehnt jegliche Verantwortung für den Fall ab, dass die eingereichten Arbeiten diese Bedingungen nicht erfüllen.
Daher ermächtigen die Teilnehmer, die die Einhaltung all dieser Angelegenheiten bestätigen, KCD NGOD, die erhaltenen Werke ganz oder teilweise zu reproduzieren, zu verwenden und zu verbreiten, um sie nach eigenem Ermessen ändern und anpassen zu können; ebenso wie die Namen, Nachnamen, Bild und Stimme der Teilnehmer in jeglicher Werbung und/oder Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder KCD NGOD und in allen Medien, einschließlich dem Internet, ohne dass diese Aktivitäten Anspruch auf eine Vergütung oder einen Vorteil mit Ausnahme der Preisverleihung gemäß diesen Regeln und Bestimmungen einräumen.
Insbesondere autorisieren die Personen oder Organisationen, die Rechte an den für den Wettbewerb ausgewählten Werken besitzen, KCD NGOD ausdrücklich, die folgenden Maßnahmen durchzuführen:
• Die Werke und Fotos oder bewegten Bilder, die in öffentlich zugänglichen Ausstellungen zur Verfügung gestellt wurden, während ihrer Teilnahme am Festival so oft wie nötig reproduzieren, ansehen und projizieren, einschließlich Werbevorführungen vor den offiziellen Terminen des Festivals und den stattfindenden Festivalvorführungen unmittelbar nach dem Ende des Festivals.
• Passen Sie das Werk an die für seine Besichtigung und Ausstellung während des Festivals erforderlichen Formate an.
• Synchronisiere und/oder untertitele das Werk in anderen Sprachen als dem Original.
• Verwenden Sie Bilder und/oder Fragmente aus dem Werk für die audiovisuelle Werbung des Festivals, Pressemappen, Informationsplakate und/oder auf der offiziellen Website des Festivals zu Werbezwecken.
• Verwenden Sie Material, das den für den Wettbewerb ausgewählten Werken entspricht, um audiovisuelle und gedruckte Materialien (Katalog, Werbespot, Website, Ausstellungen) zu bewerben und zu verbreiten, die sich auf das Festival selbst beziehen.
Die für den Wettbewerb eingereichten Arbeiten werden in das NGOD-Archiv Kultura, Communication y Desarrollo KCD aufgenommen. Für den Fall, dass eines der ausgewählten Werke von KCD NGOD über ihre Teilnahme am Festival hinaus für kulturelle oder pädagogische Zwecke verwendet wird, ist eine vorherige ausdrückliche Genehmigung durch den Direktor einzuholen, indem der entsprechende Vertrag unterzeichnet wird.
11. Besichtigung der Werke
Das Internationale Unsichtbare Filmfestival „Film Sozialak“ in Bilbao beabsichtigt, den persönlichen Charakter seines Programms in den offiziellen Sektionen fortzusetzen. Wenn es jedoch nicht möglich ist, die Vorführungen persönlich abzuhalten, werden sie im Online-Format durchgeführt.
Die Vorführungen der Gewinnerfilme werden unabhängig von der Situation online und über die Online-Streaming-Plattform „Film Sozialak“ der Organisation stattfinden.
Jegliches Online-Screening wird über den Registrierungszugang und für einen begrenzten Zeitraum durchgeführt.
12. Betrügerische Teilnahme und andere Gründe für die Disqualifikation
Falls wir eine Anomalie feststellen oder den Verdacht haben, dass ein Teilnehmer die normale Entwicklung des Wettbewerbs behindert, die Teilnahme durch ein technisches oder computergestütztes Verfahren unrechtmäßig verändert oder diese Regeln und Regeln auf andere Weise nicht einhält, können wir ihn einseitig ausschließen. von der Teilnahme am Wettbewerb, und diese Entscheidung ist endgültig.
Mit anderen Worten, KCD NGOD behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der ein unregelmäßiges Verhalten im oben beschriebenen Sinne nachweist oder verdächtigt wird.
Werke mit gewalttätigen oder verunglimpfenden Inhalten, die das Empfinden einer durchschnittlichen Person verletzen oder zu illegalem Verhalten aufrufen, werden nicht akzeptiert. KCD NGOD behält sich das Recht vor, Personen, deren Bilder unangemessenen Inhalt aufweisen oder nicht in den Bereich von Ästhetik, Ethik und gutem Geschmack fallen, die Teilnahme zu verweigern.
13. Ausschluss von Verbindlichkeiten
KCD NGOD haftet nicht für Unterbrechungen oder Fehler während des Bewerbungsprozesses für die Teilnahme am Wettbewerb.
KCD NGOD haftet nicht für den Ausschluss eines Teilnehmers vom Wettbewerb aufgrund einer Verzögerung bei der Durchführung des Wettbewerbs, die dazu führt, dass er außerhalb des entsprechenden Wettbewerbszeitraums stattfindet.
KCD NGOD haftet auch nicht für jegliche Haftung, die sich aus der Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Regeln und Bestimmungen durch die Teilnehmer ergibt.
Darüber hinaus berechtigt der Verzicht auf den Preis den oder die Gewinner nicht zu jeglicher Entschädigung oder Entschädigung.
14. Allgemeine Bedingungen
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Akzeptanz der Regeln und Vorschriften sowie der Kriterien von KCD NGOD in Bezug auf die Auslegung der Regeln und Vorschriften und die Lösung aller eventuell auftretenden Zwischenfälle voraus.
KCD NGOD behält sich das Recht vor, diese Regeln und Vorschriften gegebenenfalls durch andere ähnliche Regeln zu ändern.
Die Regeln und Vorschriften gelten für Anträge, die ab dem Datum ihrer Genehmigung und während der Frist für die Einreichung von Anträgen eingereicht werden. Diese Frist kann mit Zustimmung von KCD NGOD verlängert werden.
Diese Regeln und Bestimmungen sowie der Wettbewerb unterliegen spanischem Recht. Jegliche Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb entstehen können, müssen vom Teilnehmer und KCD NGOD unter ausdrücklichem Verzicht auf jegliche andere Gerichtsbarkeit den Gerichten der Stadt Bilbao vorgelegt werden, sofern nicht eine andere Gerichtsbarkeit zwingend gesetzlich festgelegt ist.
Bilbao, 30. Dezember 2021.
KOMMUNIKATION.
Das Festival verwendet die folgenden Verbreitungsinstrumente:
Webseite: https://www.kcd-ongd.org
Twitter: @KCDONGD
Facebook: @CineInvisibleBilbao
Instagram @kcdongd
Tel. +34 946024668
E-Mail:
cineinvisible@kcd-ongd.org
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Mai 23
Keine Gebühr
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01 Mai 23
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01 Mai 23