Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Aug 22
0€
The International Short Film Festival SHORT FORM
01 Jun 2022
Aufruf zu Einschreibungen
01 Aug 2022
Festival geschlossen
05 Sep 2022
Benachrichtigungsdatum
27 Sep 2022
02 Okt 2022
Festival Start: 27 September 2022 Festival Ende: 02 Oktober 2022
Organisator des INTERNATIONALEN KURZFILMFESTIVALS „SHORT FORM“ ist das Kulturzentrum, die Institution für Kultur, Kunst und außerschulische Bildung, Gornji Milanovac, Trg kneza Mihaila 1, Republik Serbien (nachfolgend: Veranstalter).
Das 8. INTERNATIONALE KURZFILMFESTIVAL „SHORT FORM“ (nachfolgend: Festival) findet vom 27. September bis 2. Oktober 2021 in Gornji Milanovac, Serbien, statt.
Das Festival ist eine Veranstaltung, die durch sein Programm künstlerische Werte der zeitgenössischen Kurzfilmkreation schätzt und fördert.
Das Festival präsentiert tendenziell Hauptströme und Stile des Kurzfilms, initiiert Kontakte zwischen Filmemachern, Autoren und Publikum und präsentiert die neuesten Erkenntnisse in der Kurzfilmproduktion.
Das Festival ist für alle Filmliebhaber gedacht.
Das Hauptziel des Festivals ist die Förderung der Kurzfilmkreation und des Kinder- und Jugendfilmes sowie der Bildung auf dem Gebiet der audiovisuellen Kultur.
Organisator des INTERNATIONALEN KURZFILMFESTIVALS „SHORT FORM“ ist das Kulturzentrum, die Institution für Kultur, Kunst und außerschulische Bildung, Gornji Milanovac, Trg kneza Mihaila 1, Republik Serbien (nachfolgend: Veranstalter).
Das 8. INTERNATIONALE KURZFILMFESTIVAL „SHORT FORM“ (nachfolgend: Festival) findet vom 27. September bis 2. Oktober 2021 in Gornji Milanovac, Serbien, statt.
Das Festival ist eine Veranstaltung, die durch sein Programm künstlerische Werte der zeitgenössischen Kurzfilmkreation schätzt und fördert.
Das Festival präsentiert tendenziell Hauptströme und Stile des Kurzfilms, initiiert Kontakte zwischen Filmemachern, Autoren und Publikum und präsentiert die neuesten Erkenntnisse in der Kurzfilmproduktion.
Das Festival ist für alle Filmliebhaber gedacht.
Das Hauptziel des Festivals ist die Förderung der Kurzfilmkreation und des Kinder- und Jugendfilmes sowie der Bildung auf dem Gebiet der audiovisuellen Kultur.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die Amtssprachen des Festivals sind Serbisch und Englisch.
Filme, die dem formellen Rahmen des Festivals entsprechen, und Filmen, die nach dem 1. Januar 2021 ihre Premiere hatten, können sich für das Festival bewerben.
Das Festival hat internationalen Charakter.
Das Festival besteht aus einem Wettbewerbs- und Überprüfungsprogramm.
Filme für das Festival können von allen interessierten Autoren, Regisseuren, Produzenten, Distributoren, Filmschulen und Kinoklubs (Einzelpersonen und juristische Person, nachfolgend: Unternehmen) in einigen der folgenden Wettbewerbskategorien eingereicht werden:
1 MINIFILM (bis zu 15 Minuten)
2 KURZFILM (15-50 Minuten)
3 FILMSCHÖPFUNG VON KINDERN UND JUGEND (Film von bis zu 15 Minuten, unter 19 Jahren)
Hinweis: Das Antragsformular sollte die Kategorie enthalten, für die der Film angewendet wird.
Das Review-Programm besteht aus Übersichtsfilmen, Bildungsworkshops, Panels, Vorträgen, Ausstellungen und anderen begleitenden künstlerischen Programmen.
Der Anmeldeschluss für die Bewerbung der Filme für das Festival ist der 15. Juli 2022.
Der Veranstalter kann die Frist für die Einreichung der Filme verlängern.
Filme rassistischer und pornografischer Inhalte sowie Filme, die Gewalt und Hass fördern, dürfen nicht in die Filmauswahl des Festivals aufgenommen oder in einem der Programme des Festivals gezeigt werden.
Falls der in einer Kategorie registrierte Film nicht dieser Wettbewerbskategorie entspricht, kann er vom Auswahlausschuss in eine andere Wettbewerbsfilmkategorie übertragen werden.
Es wird keine Gebühr für den Eintrittsfilm erhoben.
Der Veranstalter zahlt keine Entschädigung für die Präsentation der Filme im Wettbewerbsprogramm.
VORSTAND DES VERANSTALTERS UND DER FESTIVALGREMIEN
Der Vorstand des Veranstalters
Der Vorstand des Veranstalters ernennt:
- Mitglieder des Festivalrates (auf Vorschlag des Managers des Filmprogramms des Kulturzentrums Gornji Milanovac).
- Mitglieder der Auswahlgremien des Festivals (auf Vorschlag des Festivalrates),
- Mitglieder der Jury des Festivals (auf Vorschlag des Festivalrates).
Der Vorstand des Veranstalters (auf Vorschlag des Festivalvorstands) akzeptiert:
- Regeln und Vorschriften des Festivals
- Betriebsablauf der Arbeit des Festivalvorstands,
- Arbeitsablauf der Arbeit der Jury.
Der Vorstand des Veranstalters (auf Vorschlag des Festivaldirektors) entscheidet über die Mitglieder der Jurygebühr und die Gebühren der Mitglieder der Auswahlvorstände.
Gremien des Festivals
Gremien des Festivals sind: Festivaldirektor, Leiter des Festivals, Festivalrat (nachfolgend: Rat), Auswahlgremien des Festivals und die Jury des Festivals.
DIREKTOR DES FESTIVALS
Das Kulturzentrum Gornji Milanovac Direktor ist durch seine Position Direktor des Festivals.
MANAGER DES FESTIVALS
Der Manager des Festivals erledigt alle Arbeiten in Bezug auf die Organisation und Koordination aller Arbeiten, die auf die Realisierung des Festivals abzielen, d. h. der Manager des Filmprogramms des Kulturzentrums Gornji Milanovac.
FESTIVALRAT
Die Mitglieder des Festivalrats werden aus einer Gruppe bedeutender Filmarbeiter, öffentlichen und kulturellen Arbeitern sowie den Vertretern des Veranstalters ausgewählt.
Der Festivalrat hat seine Regeln und Vorschriften für die Arbeit.
Der Festivalrat:
- schlägt dem Vorstand die Regeln und Vorschriften des Festivals vor,
- schlägt dem Verwaltungsrat das Betriebsverfahren der Arbeit des Festivalrats vor,
- schlägt dem Vorstand die Mitglieder der Auswahlvorstände vor,
- schlägt dem Vorstand die Mitglieder der Jury vor,
- schlägt dem Vorstand ein Betriebsverfahren der Arbeit der Jury vor,
- stimmt dem Wettbewerb- und Überprüfungsprogramm des Festivals zu,
- Fördert das Festival,
- Hat andere Jobs im Zusammenhang mit der Abhaltung des Festivals.
AUSWAHL-BOARDS
UND DAS AUSWAHLVERFAHREN DER FILME FÜR DAS WETTBEWERBSPROGRAMM
Das Festival hat zwei Auswahlgremien:
Das Auswahlgremium für die Kategorien Mini- und Kurzfilm und das Auswahlgremium für die Kategorie der Filmkreation durch Kinder und Jugendliche.
Die Auswahlgremien werden jeden rechtzeitig registrierten Film in der Vorschau anzeigen und entscheiden, welche für das Wettbewerbsprogramm akzeptiert werden.
Die Auswahlgremien berücksichtigen keine nach dem Einsendeschluss eingegangenen Bewerbung.
Die Filme, die nicht für das Wettbewerbsprogramm akzeptiert werden, können in allen Nicht-Wettbewerbs- und Überprüfungsprogrammen des Festivals präsentiert werden.
Die Entscheidungen der Auswahlausschüsse sind endgültig.
Die Entscheidungen der Auswahlgremien werden auf der offiziellen Website des Festivals veröffentlicht
(http://www.shortform.org.rs) bis zum 1. September 2022
Die Mitglieder der Auswahlgremien sind nur für ein Festival nominiert.
JURY
Es gibt zwei Jurys beim Festival:
Jury für die Kategorien Mini- und Kurzfilm und die Jury für das Filmmachen von Kindern und Jugendlichen.
Beide Jurys sind international.
Die Mitglieder der Jurys sind bedeutende Kineasten/Theoretiker/Gutachter/Journalisten mit nachgewiesener beruflicher Laufbahn.
Mitglieder der Jury sind nur für ein Festival nominiert.
Der Veranstalter kann die Jugendjury nach eigener Entscheidung bilden.
Die Jury hat ihre Betriebsverfahrensregeln.
FESTIVALBELOHNUNGEN
Die Jury für die Kategorien Mini- und Kurzfilm, nachdem sie alle im Wettbewerbsprogramm der genannten Kategorien präsentierten Filme angesehen hat, belohnt:
- Grand-Prix für den besten Film in der Kategorie Mini- und Kurzfilm.
- Preis für den besten Film in der Kategorie Mini-Film
- Preis für den besten Film in der Kategorie Kurzfilm
- Preis für den besten Animationsfilm,
- Preis für den besten europäischen Film,
- Preis für den besten serbischen Film.
Die Jury kann in dieser Kategorie besondere Lob und Empfehlungen aussprechen.
Die Jury für die Kategorie Filmemachen von Kindern und Jugendlichen, nachdem sie alle im Wettbewerbsprogramm in dieser Kategorie präsentierten Filme gesehen hat, ausgezeichnet:
- Grand-Prix für den besten Film in der Kategorie Filmemachen von Kindern und Jugendlichen
- Preis für den besten Film im Kinderfilmmachen (bis 15 Jahre)
- Preis für das beste Filmmachen der Jugend (15 — 19 Jahre).
Die Jury kann in dieser Kategorie besondere Lob und Empfehlungen aussprechen.
Für den renommierten internationalen Preis des Youth Cinema Network Award schlägt der Veranstalter die folgenden ausgezeichneten Filme vor: Grand- Prix for the Children and Youth Filmmachen, der beste Kinderfilme, der beste Jugendfilm. Die Person, die den Film registriert hat, wird über Datum und Ort der Filmpräsentation stets informiert.
Die Entscheidungen über die Belohnungen in den Wettbewerbskategorien werden von der Jury in öffentlichen Entscheidungen getroffen.
Öffentliche Entscheidungsfindung bedeutet, dass das Publikum auch seine Meinung äußern, mit den Mitgliedern der Jury diskutieren und durch ihre Analyse die Entscheidungen der Jury beeinflussen kann, aber endgültige Entscheidungen über die Auszeichnungen werden von der Jury getroffen.
Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Stimmen der Jury getroffen. Auszeichnungen werden an die Autoren/Regisseure des Films vergeben.
Die Belohnungen müssen nicht in allen Wettbewerbskategorien vergeben werden.
Das Publikum kann auch Filme für den besten Film in jeder Kategorie belohnen. Die Publikumsbelohnung wird durch die Stimmen der Festivalbesucher belohnt.
Falls der Veranstalter Geldpreise vergeben hat, müssen die Preise nicht ausgezahlt werden, falls die Gewinner nicht rechtzeitig die korrekten Unterlagen für die Zahlung des Preises senden, die von der Nationalbank von Serbien vorgeschrieben sind. Sie müssen nicht vergeben werden, wie bei anderen unvorhergesehenen Umständen (höhere Gewalt). In diesen Fällen muss das zur Verfügung gestellte Geld an Spender oder Sponsoren zurückgegeben werden.
Verschiedene serbische oder internationale Organisationen oder Unternehmen können ihre Preise ebenfalls vergeben.
FILM BEWIRBT SICH FÜR DEN WETTBEWERB
Die Anzahl der Filme, die sich für den Wettbewerb bewerben, ist nicht begrenzt.
Wenn mehr als ein Film aufgetragen wird, sollte jedem von ihnen ein separates Antragsformular beigefügt werden.
Filme mit einem Dialog oder einer Erzählung, die nicht auf Englisch ist, müssen Untertitel in Englisch und eine Dialogliste (mit bestimmten Timecodes) haben.
Registrierte Filme können nicht vom Festival zurückgezogen werden.
Filme können auf Einladung des Veranstalters präsentiert werden.
Das Antragsformular sollte von zusätzlichem Material, Biografie und Filmografie des Regisseurs, mindestens zwei Fotos aus dem Film (Auflösung mindestens 300 dpi), Zusammenfassung des Films begleitet werden.
Falls ein Artikel zum Zeitpunkt der Einreichung nicht verfügbar ist, wird er sofort nach Auswahl angefordert.
Die Probe des Films, der zur Auswahl geschickt wurde, muss die endgültige Version des Films sein.
Für die Auswahl kann ein Weblink des Films als Vorschau gesendet werden (mit gültigem Passwort). Wenn der Link des Films, der als Vorschau verwendet werden kann, nicht existiert, sollte der Film in einem der digitalen Formate geliefert werden: HD, mp4, per Online-Dateiübertragung (Wetransfer) an die E-Mail des Festivals: festival@shortform.org.rs oder im DVD-Format, per Post an die Adresse des Veranstalters mit einer Anmerkung: KEIN HANDELSWERT, NUR FÜR KULTURELLE ZWECKE.
Wenn Sie mehr als einen Film registrieren/anwenden, sollte sich jeder Film auf einem separaten Datenträger oder einer separaten Datei befinden.
Der Film für die Auswahl kann auf eine der folgenden Arten registriert werden:
Elektronisch online über Partner-Webplattformen zur Filmanwendung: Festhome.
Im elektronischen Online-Bewerbungsformular sollten ein Link und der Code zum Herunterladen und Ansehen von Filmen geschrieben werden.
Jede der genannten Partnerwebplattformen hat ihre eigenen Regeln und Bedingungen für die Registrierung von Filmen für das Festival. Weitere Informationen zu ihren Regeln und Bedingungen für die Registrierung über festgelegte Webplattformen finden Sie auf den offiziellen Websites.
BEWERBUNG PER POST ODER PER KURIER
Wenn der Film aus verschiedenen Gründen nicht elektronisch online über unsere Partner-Webplattformen registriert werden kann, können Sie das Antragsformular von der Festival-Website herunterladen:
www.shortform.org.rs
Das heruntergeladene Antragsformular sollte mit Blockbriefen ausgefüllt, signiert und über die Post zusammen mit dem Rest des Materials und einer Kopie des Films zur Auswahl gesendet werden. Die Adresse:
KULTURNI CENTAR GORNJI MILANOVAC (Kurzform)
Trg kneza Mihaila 1, Postfach 92
32 300 Gornji Milanovac, Republik Serbien
NOTWENDIGE ANMERKUNG: KEIN KOMMERZIELLER WERT, NUR FÜR KULTURELLE BEDÜRFNISSE.
Alle Kosten für die Registrierung/Beantragung und Absendung des Antragsformulars, anderer Materialien und Proben von Filmen für die Auswahl werden vom Absender übernommen.
Der Veranstalter trägt weder die Kosten für den Erhalt des Antragsformulars und anderer Materialien noch Filme, die für die Auswahl per Nachnahme gesendet werden.
Das Antragsformular und andere Materialien verbleiben im Festivalarchiv.
Der Veranstalter gibt kein selektives Filmbeispiel zurück, sondern wird es in die Festivalvideobibliothek integrieren. Zur leichteren Aufbewahrung können Filme in einer digitalen Datenbank dokumentiert werden. Der Veranstalter wird Filme nur für nicht-komerzielle, dokumentarische, pädagogische und kulturelle Zwecke verwenden.
EXEMPLARE FÜR DIE PRÄSENTATION AUF DEM FESTIVAL
Die ausgewählten Filme werden in den Originalsprachen gezeigt. Filme mit Dialog oder Erzählung, die nicht in serbischer Sprache sind, müssen Untertitel in englischer Sprache und eine Dialogliste (mit bestimmten Timecodes) haben.
Die von den Auswahlgremien für das Wettbewerbsprogramm des Festivals ausgewählten Filme müssen bis zum 10. September 2022 beim Veranstalter eingereicht werden.
Wenn möglich, sollte der Film im DCP-Format oder in digitaler Datei (HD, mp4) mit Auflösung (1920 x 1080) gesendet werden.
Der Veranstalter hat das Recht, die Kopie eines Films aufgrund schlechter technischer Eigenschaften nicht anzunehmen.
Kopien von Filmen können per Post oder per Kurier an die Adresse des Veranstalters gesendet werden:
KULTURNI CENTAR GORNJI MILANOVAC (Kurzform)
Trg kneza Mihaila 1, Postfach 92
32 300 Gornji Milanovac, Republik Serbien
Notwendiger Hinweis: Kein kommerzieller Wert, nur für kulturelle Bedürfnisse,
oder online, indem Sie einen Download-Link senden oder über den Dienst für Float von großen Dateien wetransfer (www.wetransfer.com) an die E-Mail-Adresse des Festivals: festival@shortform.org.rs
Der Antragsteller übernimmt alle Kosten für den Versand der DCP-Kopie des ausgewählten Films für das Wettbewerbsprogramm. Der Veranstalter übernimmt die Kosten der Rücksendung. Die DCP-Kopie eines Films wird an den Absender an die im Antragsformular angegebene Adresse zurückgegeben.
Der Absender ist verpflichtet, den Veranstalter über den Weg und das Datum der Absendung der Kopie für die Präsentation auf dem Festival zu informieren.
Wenn der Film und anderes Material per Post oder Kurier verschickt werden, muss es den NOTWENDIGEN HINWEIS haben: KEIN KOMMERZIELLER WERT, NUR FÜR KULTURELLE BEDÜRFNISSE.
RECHTE, PFLICHTEN UND PFLICHTEN
Jeder, der einen Film registriert, muss garantieren, dass er die Autoren oder Inhaber des Urheberrechts ist und alle Urheberrechte bezüglich des registrierten Films reguliert hat. Sie sollten auch berechtigt sein, den Film für das Festival anzumelden.
Es ist die Pflicht eines jeden, der einen Film für das Festival registriert, alle notwendigen Genehmigungen für die Präsentation aus allen dritten Teilen vor der Registrierung des Films für das Festival zu erteilen.
Der Veranstalter untersucht nicht, ob die Person (en), die den Film registriert haben, alle erforderlichen Genehmigungen erhalten haben.
Jeder, der den Film registriert, garantiert, dass er alle literarischen, Drama-, Musik- und alle anderen Rechte in Bezug auf das im Film verwendete Material reguliert hat und besitzt.
Der Veranstalter untersucht nicht, ob der Filmautor alle Urheberrechte für das im Film verwendete Material geregelt hat (Urheberrechte für Literatur, Drama oder Musik sowie das Archivmaterial oder andere Elemente, die bereits bestehende Urheberrechte verletzen können).
Der Veranstalter kann nicht für die rechtswidrige Verwendung dieser Materialien im registrierten Film verantwortlich gemacht werden. Dies liegt allein in der Verantwortung des Autors des Films oder eines jeden, der den Film für das Festival registriert.
Jeder, der den Film für das Festival registriert, ist verpflichtet, die Präsentation des Films auf dem Festival ohne Gebühren zuzulassen.
Der Veranstalter hat das Recht, Fotos, Materialien, die mit dem Antragsformular eingesandt wurden, und die im Antragsformular festgelegten Informationen für die Bedürfnisse des Festivalkatalogs und auf der offiziellen Website des Festivals zu verwenden und zu veröffentlichen.
Der Veranstalter hat das Recht, Fotos des Films, des Trailers oder des Einsatzes aus dem Film zu verwenden, um das Festival zu bewerben, das bis zu 10% der Gesamtfilmlänge ausmacht.
Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt der Lieferung für die Filmkopie verantwortlich, während der Veranstalter nicht für die Beschädigung oder den Verlust der Transportkopien verantwortlich ist, außer in Fällen, in denen der Verlust oder die Beschädigung der Filmkopie durch die Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht wurde.
AKZEPTIEREN DER REGELN UND VORSCHRIFTEN
Durch die Beantragung des Festivals akzeptiert die Person, die den Film registriert, alle in diesen Regeln und Verordnungen festgelegten Bedingungen.
Der Antrag ist gültig, wenn er elektronisch gesendet wird - online und gilt, wenn er ohne Stempel und Unterschrift gesendet wird.
ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN
Änderungen und Ergänzungen dieser Regeln und Vorschriften werden in der Art und Weise vorgenommen, wie die Regeln und Vorschriften eingeführt wurden.
Die Regeln und Vorschriften sind auf Serbisch und Englisch verfasst. Im Falle der Unsicherheit gilt die serbische Fassung dieser Regeln und Verordnungen als Grundlage für die Auslegung.
Diese Regeln und Vorschriften treten am Tag der Annahme im Namen des Vorstands des Veranstalters an die Macht.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Aug 22
Keine Gebühr
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01 Aug 22
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01 Aug 22