Pour faire Court (7)



Fristen

01 Nov 2023
Aufruf zu Einschreibungen

18 Feb 2024
Festival geschlossen

03 Mär 2024
Benachrichtigungsdatum

27 Mär 2024
27 Mär 2024

Adresse

25 rue de l’Université, 69007 Lyon,  69007, Lyon, Auvergne-Rhône-Alpes, France


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >7' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >7' 20'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English French
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Photo of Pour faire Court
Photo of Pour faire Court

Photo of Pour faire Court
Photo of Pour faire Court

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Festival Start: 27 März 2024      Festival Ende: 27 März 2024

** Wir akzeptieren jetzt Einreichungen für unsere Ausgabe 2023 **
Link hier: https://www.helloasso.com/associations/association-short-event/adhesions/registration-pour-faire-court

POUR FAIRE COURT ist ein Kurzfilmfestival, das am 1. Februar 2023 in Lyon stattfand.

POUR FAIRE COURT ist ein Filmfestival mit Sitz in Lyon, Frankreich. Die fünfte Ausgabe findet am 1. Februar 2023 statt.

In den letzten fünf Jahren organisiert der Verein Short Event jedes Jahr ein Kurzfilmfestival in Lyon: „Pour Faire Court“. Diese Veranstaltung, die die Codes der siebten Kunst als Vektoren für Emotionen und Austausch verwendet, lädt Sie ein, ein spezielles Programm von Kurzfilmen zu entdecken, das einem bestimmten Thema entspricht. In diesem Jahr schlagen wir Ihnen einen Rückblick zum Thema „Rewind! Dank der projizierten visuellen Arbeiten möchten wir die Liebe zum Kino, die Leidenschaft für Emotionen durch Kunst vermitteln und vor allem das Teilen, das zur Entdeckung neuer Talente führt. Anschließend wird ein Treffen bei einem Cocktail vorgeschlagen, um den Austausch zwischen Enthusiasten und Künstlern zu fördern.

Artikel 1: Teilnahme

Pour Faire Court ist ein Filmfestival mit Sitz in Lyon, Frankreich, das von Studierenden des Masterstudiums Events & Public Relations der INSEEC-Schule organisiert wird. Ziel ist es, Kurzfilme von unabhängigen und neuen Filmemachern zu präsentieren. Das diesjährige Thema lautet „Kindheitserinnerungen“

Die Filmlänge muss zwischen 5 und 20 Minuten liegen. Jeder Kandidat darf bis zu drei Kurzfilme einreichen, aber nur einer davon kann vom Programmierteam ausgewählt werden.

Artikel 2: Einreichung

Die Einreichungsgebühr beträgt 5€. Um offiziell als Teilnehmer berücksichtigt zu werden, sollten Bewerber alle unten aufgeführten Dokumente per E-Mail an folgende Adresse einreichen: artistique@pfc-festival.com

1- Die Registrierungsdatei finden Sie auf www.pf-festival.com, ordnungsgemäß ausgefüllt, mit einem
Kopie der Verordnung, unterzeichnet mit den Worten „gelesen und genehmigt“. (PDF oder Word-Dokument)

2- Eine HQ-Kopie des Films sowie die folgenden Informationen, die über WeTransfer oder Dropbox gesendet wurden:
- Filmtitel
- Gießen
- Filmlänge
- Formatieren
- Produktionsdatum

3- Eine Version mit Untertiteln, wenn der Film nicht auf Französisch ist. Die Jury und das Publikum müssen den Film verstehen können, die Untertitel müssen auf Französisch oder Englisch sein.

Die Finalisten müssen einen Film in einwandfreiem Zustand für das Festival bereitstellen.

Artikel 3: Rechte

Vor der Einreichung muss der Filmemacher alle erforderlichen Genehmigungen für die Verwendung und Verbreitung des Films einholen. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass alle eingereichten Arbeiten originell sind. Das Werk darf ausschließlich ein Produkt der Schöpfung des Künstlers sein und darf keine Reproduktion anderer Werke oder Kreationen Dritter enthalten. Der Verein Short Event übernimmt keine Verantwortung
in Bezug auf die Deklaration von Musikstücken an die SACEM.

Artikel 4: Auswahl

Alle unvollständigen Bewerbungen werden abgelehnt.

Die Organisatoren von Pour Faire Court behalten sich das Recht vor, jeden Antrag abzulehnen:
- deren Filmqualität als unzureichend eingestuft wird,
- deren Film die allgemeine öffentliche Ordnung stören oder im Widerspruch zu anerkannten Moralvorstellungen stehen könnte
Normen,
- deren Film Gerichtsverfahren wegen Plagiats oder Verleumdung einleiten kann.

Die Filme werden ausschließlich auf der Grundlage der bereitgestellten Inhalte und der des Regisseurs ausgewählt
Absichtserklärung. Die Entscheidung wird von den Organisatoren des Festivals getroffen. Das
Die Entscheidung ist endgültig. Filme werden auf der Grundlage ihres kreativen und originellen Inhalts ausgewählt.
die technische Qualität, die Ästhetik und der Respekt vor dem Thema.

Das Ansehen und die Auswahl der Filme finden im Rahmen des Vereins Short Event statt.
Dem Antragsteller wird kein Material zurückgeschickt.

Alle Entscheidungen des Ausschusses werden per E-Mail mitgeteilt. Alle Entscheidungen sind endgültig.
Filme, die für das Festival angemeldet oder ausgewählt wurden, können vom Künstler nicht zurückgezogen werden. Wenn
erforderlich, der Verein Short Event behält sich das Recht vor, Rechtsmittel geltend zu machen
als notwendig erachtete Schäden.

Artikel 5: Autorisierte Zustimmung

Mit der Einreichung eines Films übernimmt der Künstler alle Verantwortung und erteilt die volle Zustimmung, ohne
Vergütung, um alle Informationen und/oder Fotos (frei von allen Rechten) zu veröffentlichen, die er/sie hat
während des Registrierungsprozesses bereitgestellt.

Jeder Kandidat ist verpflichtet, das auf der Website herunterladbare Logo von Pour Faire Court auf allen Dokumenten anzubringen, die er/sie als Werbung für seine/ihre Teilnahme am und/oder nach dem Festival verwenden möchte.

Alle ausgewählten Filme werden im Festivalkatalog aufgeführt und können von allen verwendet werden
Festivalpartner oder Sponsor, der dies wünscht.

Jeder Künstler gibt seine Rechte an den Verein Short Event ab und autorisiert. Das
Verleih seinem/ihres Films:
- an alle Medienpartner des Festivals,
- an den Verein Short Event zur Förderung des Festivals,
- zum Festival Fête du Court-Métrage im Rahmen der Promotion des Festivals und der Fête du court métrage
Vorführungen
- Jeder Kandidat autorisiert die Verwendung seiner Fotos und/oder Videos für Werbezwecke
Zwecke.
Die Filme der endgültigen Auswahl können in Zukunft von Partnern des Festivals präsentiert werden, in einem
internationaler Kontext.

Artikel 6: Versicherung

Das Pour Faire Court Festival übernimmt die Versicherungskosten der Filme zwischen
ihr Empfang und ihre Vorführung. Für den Fall, dass ein Film verloren gehen oder beschädigt werden sollte
während dieser Zeit haftet das Pour Faire Court Festival nur für den Ersatz
Wert der gedruckten Kopie.

Artikel 7: Auszeichnungen

Die drei ausgezeichneten Künstler werden im Anschluss an die Beratung der Jury, die während des Festivals stattfinden wird, eine Auszeichnung erhalten.

Erster Preis: ein Platz in der Jury des Pour Faire Court 2024 und ein Scheck über 600€ oder gleichwertige Sachleistungen.

Zweiter Preis: Vorführung des Kurzfilms im ersten Teil des Festivals „Sous les étoiles“ und ein Scheck über 400€ oder gleichwertige Sachleistungen.

Dritter Preis: Ausstrahlung des Kurzfilms im ersten Teil des Festivals „Sous les étoiles“ und ein Scheck über 400€ oder einen Sachwert.

Bei Stimmengleichheit wählt der Jurypräsident einen Gewinner aus. Die Wahl der Jury ist endgültig.

Artikel 8: Vergütungspolitik

Bewerber werden während des Festivals oder während der Veranstaltung aus keinem Grund entschädigt
dass jeder Festivalpartner seinen/ihren Film verwendet. Ausgewählte Kandidaten werden nicht vergütet
für alle anfallenden Reise- oder Unterbringungskosten.

Artikel 9: Unvorhergesehene Umstände

Der Vorstand der Short Event Association ist für die Lösung aller unvorhergesehenen Probleme verantwortlich
Umstände und Gewährung von Abweichungen von den geltenden Regeln und Bedingungen für den Fall, dass
der Kandidat stellt eine unterstützte und detaillierte Anfrage. Um an der teilnehmen zu können
festival Pour Faire Court, jeder Kandidat muss die Festivalregeln vollständig verstehen und akzeptieren und
Vorschriften. Der Vorstand behält sich das Recht vor, jeden Antrag zu verwerfen und/oder alle anzunehmen
notwendige Maßnahmen in jedem Fall, wenn ein Antragsteller die Regeln nicht einhält, und
Vorschriften oder folgt nicht dem Veranstaltungsprotokoll.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, die Regeln und Vorschriften zu ändern und/oder die
Festival bei mildernden Umständen. Jeder Streitfall fällt unter die
ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts der Stadt Lyon.


  

 
  

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