Standard-Gebühr
7€
-8%
6.44€
Einsendungs-Frist
31 Jan 25
0.56€
26 Nov 2024
Aufruf zu Einschreibungen
31 Jan 2025
Letzter Termin
1
Monat
03 Mär 2025
Benachrichtigungsdatum
09 Apr 2025
09 Apr 2025
Festival Start: 09 April 2025 Festival Ende: 09 April 2025
In den letzten sieben Jahren organisiert der Verein Short Event jedes Jahr ein Kurzfilmfestival in Lyon: „Pour Faire Court“. Diese Veranstaltung, bei der die Codes der siebten Kunst als Vektoren für Emotionen und Austausch verwendet werden, lädt Sie ein, ein bestimmtes Kurzfilmprogramm zu entdecken, das einem bestimmten Thema entspricht.
Das diesjährige Thema lautet „Licht und Schatten: der Kontrast eines Lebens“. Dieses Thema ist reichhaltig und offen für vielfältige Interpretationen. Es lädt Künstler ein, die Kontraste zu erforschen, die sich im Leben manifestieren, sei es durch menschliche Emotionen, persönliche Erfahrungen, Objekte oder Orte.
Die Teilnehmer werden ermutigt, ihre eigene Vision des Themas zum Ausdruck zu bringen, unabhängig davon, ob das Licht und/oder der Schatten symbolisch, metaphorisch oder visuell sind. Das Thema kann sich mit Dualität, Herausforderungen und Hoffnungen, Schatten und Gegensätzen befassen, mit denen wir alle konfrontiert sind.
Danach wird es einen Cocktailempfang geben, um den Austausch zwischen Enthusiasten und Künstlern zu fördern.
BITTE RESPEKTIERE DIESES THEMA.
ARTIKEL 1: TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die 8. Ausgabe des „Pour Faire Court Festivals“ steht Kurzfilmen offen, die mit Kameras oder Animationen gedreht wurden. Kurzfilme müssen zwischen 7 und 20 Minuten lang sein. Das diesjährige Thema lautet Schatten und Licht: Kontraste eines Lebens.
Jeder Filmemacher oder jede Gruppe kann bis zu drei Filme einreichen, aber nur einer wird von den Organisatoren ausgewählt. Kunstwerke müssen bis Mitternacht am 31. Januar 2025 eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden.
ARTIKEL 2: REGISTRIERUNG FÜR DAS FESTIVAL UND EINREICHUNG VON KUNSTWERKEN
Die Anmeldegebühr beträgt 7,00€ und ist über Festhome zu zahlen.
Erforderliche Dokumente:
Das ausgefüllte Anmeldeformular mit einer Kopie der unterschriebenen Regeln mit dem Vermerk „Gelesen und genehmigt“ (PDF oder Word).
Eine Kopie der Filme in High Definition, übertragen über WeTransfer oder Dropbox.
Eine Version mit französischen Untertiteln ist obligatorisch, wenn der Kurzfilm in einer anderen Sprache als Französisch abgefasst ist.
Hinterlegung der Dokumente: Alle Dokumente müssen per E-Mail an artistique@pfc-festival.com gesendet werden.
Die Finalisten müssen eine Version des Films in einwandfreiem Zustand für die Vorführung auf dem Festival vorlegen.
ARTIKEL 3: RECHT UND HAFTUNG
Die Kandidaten müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen für die Verbreitung und Verwendung der Bilder und Inhalte ihres Kurzfilms eingeholt haben. Sie garantieren, dass die eingereichte Arbeit originell ist und keine Rechte Dritter verletzt.
Die Short Event Association lehnt jegliche Verantwortung für die Meldung von Musikauszügen an die SACEM ab.
ARTIKEL 4: AUSWAHL VON KURZFILMEN
Unvollständige Bewerbungen werden automatisch abgelehnt.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Bewerbungen aus folgenden Gründen abzulehnen:
Film von unzureichender technischer Qualität.
Inhalte, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Moral zu stören.
Arbeit, die zu Gerichtsverfahren führen könnte.
Kurzfilme werden auf der Grundlage ihrer Kreativität, Originalität und des Respekts für das Thema ausgewählt. Die von den Organisatoren getroffenen Entscheidungen sind endgültig. Es werden keine Kopien der eingereichten Werke zurückgegeben.
Die Besichtigung und Auswahl der Filme erfolgt im Rahmen des Vereins Short Event. Es werden keine Medien zurückgegeben.
Im Falle einer Auswahl wird ein Poster (Bild, Foto, Montage) des Films zur Bewerbung des Kurzfilms angefordert.
ARTIKEL 5: ZUSTIMMUNG UND ÜBERTRAGUNGSRECHTE
Die Einreichung eines Films setzt die unentgeltliche Genehmigung der Veröffentlichung der Informationen und Fotos voraus, die die Teilnehmer bei der Teilnahme am Wettbewerb und unter ihrer alleinigen Verantwortung zur Verfügung gestellt haben (ohne Rechte).
Jeder Kandidat verpflichtet sich, das Logo des Festival Pour Faire Court, das von unserer Website heruntergeladen werden kann, auf allen Kommunikationsdokumenten zu verwenden, die er selbst erstellen möchte, um für seine Teilnahme am Festival zu werben (siehe unten).
Der Autor des Films erklärt sich damit einverstanden, seine Rechte bei dieser Gelegenheit auf den Verein Short Event zu übertragen.
Die Kandidaten genehmigen die Vorführung ihres Films:
von den Medienpartnern der Veranstaltung,
von der Short Event Association im Rahmen der Förderung des Festivals.
Die Antragsteller erklären sich damit einverstanden, dass Auszüge aus ihren Kurzfilmen vor dem Festival in den sozialen Netzwerken der Short Event Association zu Werbezwecken ausgestrahlt werden können.
Die Kandidaten erklären sich damit einverstanden, dass die Fotos oder Videos, auf denen sie erscheinen, für Werbezwecke verwendet werden können.
Die Gewinner können ihren Film auch auf Partnerfestivals zeigen lassen. Wenn dies der Fall ist, werden sie informiert.
ARTIKEL 6: PRÄSENZ AUF DEM FESTIVAL
Die ausgewählten Kandidaten verpflichten sich, anwesend zu sein oder von einer Person ihrer Wahl vertreten zu werden. Sie müssen den Verein 15 Tage vor der Veranstaltung informieren.
Eine kurze Präsentation ihres künstlerischen Ansatzes kann während des Festivals vor oder nach der Vorführung ihres Films angefordert werden, wenn sie mit einem Preis ausgezeichnet werden.
Für den Fall, dass ein Preis gewonnen wird und der Gewinner nicht am Festival teilnehmen kann, wird vor dem Festival ein Dankeschön-Video gesendet.
ARTIKEL 7: Preise
Der Gewinner jeder Kategorie erhält nach den Beratungen der Jury, die während des Festivals stattfinden werden, einen Preis.
Die Preise lauten wie folgt:
Erster Preis in der Kategorie „Favorit der Jury“: ein Platz in der Jury des Pour Faire Court 2026 und ein Scheck im Wert von 500€.
Zweiter Preis in der Kategorie „Favorit der Studentenjury“: ein Scheck im Wert von 300€.
Dritter Preis in der Kategorie „Publikumsliebling“: ein Scheck über 200€.
Die Wahl der Jury ist endgültig.
ARTIKEL 8: UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE
Der Vorstand des Vereins Short Event ist dafür verantwortlich, alle in diesen Regeln nicht vorgesehenen Fälle zu regeln und auf ausdrücklichen, begründeten Antrag Ausnahmen von den oben genannten Bestimmungen zu gewähren. Die Teilnahme am Festival Pour Faire Court setzt die vorbehaltlose Annahme der Bestimmungen dieser Bestimmungen voraus. Das Büro des Vereins behält sich das Recht vor, die Registrierung zu stornieren und andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, falls die Regeln nicht eingehalten werden oder eine Haltung eingetreten ist, die dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zuwiderläuft.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, die Regeln zu ändern oder das Festival im Falle höherer Gewalt abzusagen. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich von den Gerichten von Lyon beigelegt.
Ich bestätige hiermit, dass ich die Bestimmungen gelesen habe und die Bedingungen vorbehaltlos akzeptiere.
Standard-Gebühr
7€
-8%
6.44€
Einsendungs-Frist
31 Jan 25
Festhome holds accountable fees festivals by holding the payment of the fees of most newer festivals until they have viewed the submissions, held their festivals and other methods.