Einsendungs-Frist
03 Dez 26
1.84€
22 Feb 2026
Aufruf zu Einschreibungen
02 Jul 2026
Frühe Frist
04 Aug 2026
Standard-Frist
08 Okt 2026
Späte Frist
03 Dez 2026
Verlängerte Frist
4
Monate
25 Jan 2027
Benachrichtigungsdatum
17 Mär 2027
21 Mär 2027
Festival Start: 17 März 2027 Festival Ende: 21 März 2027
Nächste Ausgabe >>> 17.—21. März 2027 - Budapest, Ungarn
SHORT TO THE POINT (STTP) ist ein internationales Kurzfilmfestival, das sich der Entdeckung und Präsentation unverwechselbarer filmischer Stimmen aus der ganzen Welt widmet.
STTP wurde 2009 gegründet und hat kuratierte monatliche Vorführungen und jährliche Ausgaben in über 50 Städten auf 3 Kontinenten und 13 Ländern präsentiert. In fast zwei Jahrzehnten hat das Festival eine angesehene internationale Plattform für Kurzfilmfilme aufgebaut und Filme in kuratierten Programmen gezeigt, die die künstlerische Identität und eine starke Regievision betonen.
Die Budapester Ausgabe 2027 markiert ein raffiniertes und fokussiertes Kapitel in der Entwicklung des Festivals — eine sorgfältig kuratierte Auswahl von Werken, die die Vitalität, Notwendigkeit und formale Innovation des zeitgenössischen Kurzfilms widerspiegeln.
STTP hat es sich zur Aufgabe gemacht, Filme zu präsentieren, die sich durch klare Sicht, erzählerische Präzision und ästhetischen Mut auszeichnen.
Offizielle Wettbewerbskategorien
• Erzählung (Fiktion/Live-Action)
Storyorientierte Kurzfilme mit einer starken Autorenstimme und filmischem Können.
• Dokumentarfilm
Kreative Sachbücher, die die Realität aus einer unverwechselbaren Perspektive enthüllen.
• Animation
Alle Formen des animierten Geschichtenerzählens, von traditionellen Techniken bis hin zu hybriden Formaten.
• Experimentell
Werke, die die filmische Sprache, Struktur und Wahrnehmung herausfordern.
• Niedriges Budget/Unabhängiges Kino
Filme, die mit begrenzten Ressourcen produziert wurden und dennoch von künstlerischem Ehrgeiz und Originalität angetrieben wurden.
Was wir suchen
SHORT TO THE POINT begrüßt Kurzfilme aller Genres, die zeigen:
• Eine selbstbewusste und persönliche Regievision
• Formale Präzision und starke Filmsprache
• Narrative oder strukturelle Innovation
• Emotionale Tiefe und thematische Relevanz
• Künstlerisches Eingehen von Risiken
Wir sind besonders an Filmemachern interessiert, die den Kurzfilm als vollständige künstlerische Form betrachten — nicht als Sprungbrett, sondern als bewussten und vollständig realisierten Ausdruck.
Das Festival schätzt sowohl etablierte Autoren als auch aufstrebende Regisseure, deren Arbeit eine klare filmische Identität signalisiert.
SHORT TO THE POINT glaubt, dass das Kurzkino eine der dynamischsten Formen des zeitgenössischen Filmemachens ist. Unser Ziel ist es, eine kuratierte internationale Bühne zu bieten, auf der mutige Ideen, raffiniertes Handwerk und neue Stimmen auf ein engagiertes Publikum im Herzen von Budapest treffen.
Wir freuen uns über Beiträge von Filmemachern, die den Kurzfilm als vollständige und bewusste Kunstform betrachten.
SHORT TO THE POINT würdigt herausragende Leistungen im Kurzfilm mit einer Reihe von Jury- und Publikumspreisen, mit denen künstlerische Vision, filmisches Können und Originalität ausgezeichnet werden.
GRAND PRIX
Verliehen an den erfolgreichsten Film des offiziellen Wettbewerbs, der sich durch herausragende künstlerische Leistungen und eine starke filmische Identität auszeichnet.
SONDERPREIS DER JURY
Prämiert wird ein Film, der bemerkenswerte Visionen, Innovation oder kreative Kühnheit unter Beweis stellt.
PUBLIKUMSPREIS
Wird dem Film verliehen, der beim Festivalpublikum am stärksten Anklang findet.
PREIS FÜR DIE BESTE ANIMATION
Anerkennung herausragender Leistungen im Bereich animiertes Geschichtenerzählen in allen Techniken und Stilen.
PREIS FÜR DEN BESTEN DOKUMENTARFILM
Auszeichnung eines Dokumentarfilms, der eine überzeugende und unverwechselbare Perspektive auf die Realität bietet.
PREIS FÜR DAS BESTE EXPERIMENT
Wir feiern Filme, die die Filmsprache herausfordern und die Grenzen der Form erweitern.
PREIS FÜR DEN BESTEN UNABHÄNGIGEN FILM
Dieser Preis ist außergewöhnlichen Filmen mit kleinem Budget oder unabhängig produzierten Filmen gewidmet, die sich durch Originalität und künstlerischen Ehrgeiz auszeichnen.
PREIS FÜR HERAUSRAGENDE LEISTUNGEN
Anerkennung einer bemerkenswerten schauspielerischen Leistung in einem ausgewählten Kurzfilm.
STUDENTENPREIS
Verliehen für einen außergewöhnlichen Film, der in einem akademischen Kontext entstanden ist und aufstrebende Talente und frische filmische Stimmen hervorhebt.
KURZ AUF DEN PUNKT GEBRACHT
Internationales Kurzfilmfestival
Budapest, Ungarn
17.—21. März 2027
Regeln und Bedingungen
Bitte lesen Sie die folgenden Regeln und Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Film einreichen. Indem Sie einen Kurzfilm bei SHORT TO THE POINT (STTP) einreichen, erkennen Sie diese Bestimmungen an und erklären sich damit einverstanden, sie einzuhalten.
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Artikel 1 — Identität des Festivals
SHORT TO THE POINT ist ein internationales Kurzfilmfestival, das jährlich in Budapest, Ungarn, stattfindet.
Das Festival präsentiert eine sorgfältig kuratierte Auswahl von Kurzfilmen aus der ganzen Welt, die künstlerische Vision, filmische Präzision und unverwechselbare Stimmen im zeitgenössischen Kurzkino hervorheben.
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Artikel 2 — Ziele
Ziel von STTP ist es, herausragende Kurzfilme im Rahmen eines internationalen Wettbewerbsprogramms und einer öffentlichen Festivalveranstaltung in Budapest zu präsentieren und zu würdigen.
Das Festival möchte den Dialog zwischen Filmemachern, Publikum und Branchenfachleuten fördern.
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Artikel 3 — Festivalprogramm
Das offizielle Programm kann beinhalten:
• Vorführungen internationaler Wettbewerbe
• Preisverleihungen
• Fragerunden mit Filmemachern
• Branchengespräche oder Podiumsdiskussionen
• Speziell kuratierte Programme
Das Festivalkomitee behält sich das Recht vor, das Programm und den Zeitplan für die Vorführungen nach eigenem Ermessen zu strukturieren.
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Artikel 4 — Wettbewerbskategorien
SHORT TO THE POINT akzeptiert Kurzfilme in den folgenden offiziellen Kategorien:
• Erzählung (Fiktion/Live-Action)
• Dokumentarfilm
• Animation
• Experimentell
• Unabhängig/Niedriges Budget
• Student
In diesen Kategorien werden alle Genres akzeptiert.
Der Auswahlausschuss behält sich das Recht vor, Filme der entsprechenden Kategorie oder einem speziellen Programmbereich zuzuordnen.
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Artikel 5 — Teilnahmeberechtigung
• Filme dürfen eine Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten.
• Es gibt keine Mindestlaufzeit.
• Es gibt keine Beschränkung bezüglich des Produktionsdatums.
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Artikel 6 — Premiere-Anforderung
Filme, die für die Budapester Ausgabe 2027 ausgewählt wurden, müssen ihre Budapester Premiere bei SHORT TO THE POINT haben.
Filme, die vor den Festivalterminen in Budapest öffentlich ausgestellt wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt.
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Artikel 7 — Sprache und Untertitel
Die offizielle Sprache des Festivals ist Englisch.
Alle Filme, die nicht auf Englisch sind, müssen auf Englisch untertitelt werden.
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Artikel 8 — Auswahlverfahren
Alle eingereichten Filme werden vom Auswahlausschuss des Festivals geprüft.
Die Entscheidungen des Auswahlausschusses und der Jury sind endgültig.
Ausgewählte Filme werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens per E-Mail benachrichtigt. Die offizielle Auswahl wird vor der Veranstaltung auf der Festival-Website öffentlich bekannt gegeben.
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Artikel 9 — Screening-Format
Ausgewählte Filme müssen eine hochwertige Vorführkopie in dem vom Festival gewünschten Format (DCP oder hochauflösende digitale Datei) vorlegen.
Das Versäumnis, innerhalb der angegebenen Frist eine ordnungsgemäße Vorführkopie vorzulegen, kann zur Disqualifikation führen.
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Artikel 10 — Auszeichnungen
Zu den auf dem Festival verliehenen Preisen können gehören:
• Großer Preis
• Sonderpreis der Jury
• Publikumspreis
• Beste Animation
• Bester Dokumentarfilm
• Bester experimenteller Film
• Am besten unabhängig
• Herausragende Leistung
• Studentenpreis
Die Jury behält sich das Recht vor, einen Preis in einer bestimmten Kategorie nicht zu vergeben, wenn dies für angemessen erachtet wird.
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Artikel 11 — Rechte und Pflichten
Die Person oder Institution, die den Film einreicht, bestätigt, dass sie über alle erforderlichen Rechte für die öffentliche Vorführung und die Präsentation auf dem Festival verfügt.
Mit der Einreichung eines Films garantiert der Einreicher, dass:
• Alle Rechte (einschließlich Musik, Archivmaterial, Bilder und Marken) wurden geklärt.
• Die Vorführung des Films auf dem Festival verletzt keine Rechte Dritter.
Der Einreicher verpflichtet sich, SHORT TO THE POINT von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus Urheber- oder Rechtsverletzungen ergeben.
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Artikel 12 — Nutzung zu Werbezwecken
Mit der Einreichung eines Films räumt der Einreicher dem Festival das Recht ein, Auszüge (bis zu 2 Minuten), Standbilder, Titel und Filminformationen für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem Festival (Website, soziale Medien, Pressematerial, Trailer) zu verwenden.
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Artikel 13 — Einreichungsgebühren
Alle Einreichungsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
Änderungen an eingereichten Filmen werden nur durch eine neue Einreichung und Zahlung der entsprechenden Gebühr akzeptiert.
Gebührenbefreiungen sind nicht vorgesehen.
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Artikel 14 — Schlußbestimmungen
Die Teilnahme am Festival setzt die vollständige Annahme dieser Regeln und Bedingungen voraus.
Das Festivalkomitee behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen bei Bedarf zu ändern.
In Angelegenheiten, die nicht unter diese Regeln und Bedingungen fallen, ist die Entscheidung des Festivalkomitees endgültig.
Einsendungs-Frist
03 Dez 26
Einsendungs-Frist
03 Dez 26
Einsendungs-Frist
03 Dez 26
Einsendungs-Frist
03 Dez 26
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03 Dez 26
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03 Dez 26
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