Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
01 Sep 25
0€
29N. Festival de Cine, Memoria y DDHH
26 Mär 2025
Aufruf zu Einschreibungen
01 Sep 2025
Letzter Termin
5
Monate
29 Nov 2025
Benachrichtigungsdatum
28 Nov 2025
29 Nov 2025
Festival Start: 28 November 2025 Festival Ende: 29 November 2025
Am 29. November 1974 verhaftete die DINA Carmen Bueno und Jorge Müller nach der Premiere des Films „A la sombra del sol“. 51 Jahre nach ihrem erzwungenen Verschwinden erinnern Filmemacher an diesem Tag weiterhin filmisch an zwei große Persönlichkeiten des nationalen Kinos.
ARTIKEL 1 — Zielsetzung
Das Filmfestival „29N. Das Festival de Cine, Memoria y DDHH „hat sich zum Ziel gesetzt, durch künstlerische filmische Repräsentation im Dokumentar-, Fiktions-, Animations- und/oder Experimentalformat einen Raum für Debatten und Überlegungen zu Erinnerung und Menschenrechten zu schaffen, was in der Realisierung eines qualitativ hochwertigen kritischen Kinos mit sozialem Engagement enthalten ist. Das Festival wurde in seiner ersten Version am 50. Jahrestag der Inhaftierung und des erzwungenen Verschwindens der beiden chilenischen Filmemacher Carmen Bueno und Jorge Müller ins Leben gerufen, für die heute der Tag des chilenischen Kinos am Tag ihres Verschwindens gefeiert wird.
ARTIKEL 2 — Feier
Das 2. Festival „29N. Das Festival de Cine, Memoria y DDHH“ findet vom 28. bis 29. November 2025 in den Städten Valparaíso und Santiago, Chile, statt.
ARTIKEL 3 — Bedingungen für die Vorauswahl
Die Auswahlkommission des Festivals ist ausschließlich für die offizielle Auswahl verantwortlich und entscheidet, in welcher Sektion ein Film teilnehmen kann: Filmsektion für chilenische Menschenrechte und internationale Menschenrechte.
*Das Festival behält sich das Recht vor, auf der Grundlage der eingegangenen Werke eine neue Sektion einzurichten.
ARTIKEL 4 — Registrierung
- 4.1 Für die Registrierung Ihres Films (Kurz- oder Spielfilm) wird keine Anmeldegebühr erhoben.
- 4.2 Die Registrierung erfolgt über die Festhome-Plattform. Falls Sie auf Hindernisse stoßen, die eine Registrierung über die Plattform nicht zulassen, können Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: 29n@vafilmica.com
- 4.3 Jeder Autor kann maximal drei Werke registrieren.
- 4.4 Die folgende Liste entspricht den Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung gestellt wurden
Technische Spezifikationen: Originaltitel, Regie und Produktion, Sprache des Films, an der Produktion beteiligte Länder, Jahr der Veröffentlichung, Dauer, Format (Fiktion, Dokumentarfilm/Sachliteratur, Animation).
Kurze Zusammenfassung (max. 200 Zeichen)
Lange Zusammenfassung (max. 500 Zeichen)
Filmografie-Regie/Regisseur (max. 400 Zeichen)
Filmografie der Produktionsfirma/des Produzenten (max. 400 Zeichen)
Jahr der Produktion
Bereich, für den Sie sich bewerben.
Link zum Ansehen des Films (privater oder versteckter Link)
Link zum Ansehen des Filmteasers
Kontakt: Produktionsfirma, Name, E-Mail und Telefonnummer der Kontaktperson.
ARTIKEL 4.2 — Anforderungen
- 4.2.1 - Erfüllen Sie das in Artikel 1 definierte Ziel des Festivals. mit der Aufklärung, Förderung, Verbreitung und/oder Verletzung der allgemeinen Menschenrechte (wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt) in Verbindung stehen.
- 4.2.2 - Wurden über die Festhome-Plattform zur Auswahl registriert.
- 4.2.3 - Wurden in den vierundzwanzig Monaten vor dem Festival (nach dem 1. November 2023) produziert.
ARTIKEL 4.3 — Empfang
- Anmeldeschluss ist der 01. September 2025, 23:59 Uhr (GMT -4, Valparaíso, Chile).
ARTIKEL 4.4 — Länge der Filme
Kurzfilme:
Als Kurzfilm gilt jedes Werk mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten (einschließlich Abspann).
Spielfilme:
Als Spielfilm gilt jedes Werk mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten.
ARTIKEL 4.5 — Auswahlverfahren
Alle Filme müssen in ihrer Originalversion eingereicht werden (als Originalversion gilt jede Sprache, in der der Film in seinem Herkunftsland ausgestrahlt wird oder ausgestrahlt wird).
Damit der Auswahlausschuss den Film ansehen kann, muss er wie folgt untertitelt sein:
- Bei Filmen, deren Dialoge auf Spanisch geführt werden, ist keine Untertitelung erforderlich.
- Filme, deren Dialoge in einer anderen Sprache als Spanisch geführt werden*:
Mit spanischen Untertiteln in der Kopie (eingebettet) oder mit Hilfe einer .srt/.sub-Datei.
*Die Kosten für die Untertitelung werden vom Produzenten des Films getragen.
ARTIKEL 4.6. Format der Präsentation
Unabhängig vom Medium, das für die Dreharbeiten verwendet wurde (Mini-DV, Super 8, 35mm, digital usw.), werden nur Filme mit den folgenden Eigenschaften akzeptiert:
- Audio, Video und Untertitel müssen in einer einzigen Datei enthalten sein und die Dateigröße darf 10 GB nicht überschreiten (elektronische Untertitel in einer zusätzlichen Datei im.srt- oder .sub-Format).
- Der Dateiname darf keine Sonderzeichen enthalten. Verwenden Sie zum Beispiel keinen Dateinamen wie: „myfilm! @ &% $ § § * () .mp4“.
- Der Film darf nur einmal und auf einem einzigen Medium eingereicht werden.
Dateierweiterung: .MOV oder .MP4
Auflösung: FullHD (1080p), 2k (2048p) oder höher
Seitenverhältnis: 16:9 (1920X1080)
Bildrate: 24 oder 30 Bilder pro Sekunde
Audio: Dolby-Stereo.
Vorgeschlagenes Gewicht: Es wird empfohlen, dass die Videodatei 10 GB nicht überschreitet.
Ein Poster+2 Standbilder oder ein Werbebild des Films
Erweiterung: JPG, PNG
Gewicht: maximal 500 kg
Abmessungen: 1920x1080
Auflösung: 300 dpi
* Der Link zum Herunterladen des offiziellen Trailers des Films ist obligatorisch.
ARTIKEL 4.7 - Einreichung
Muss über die Festhome-Plattform eingereicht werden.
ARTIKEL 5 - Verwendung ausgewählter Werke und Werbematerial
Sämtliches Werbematerial (Texte, Daten und Fotos), das der Teilnehmer an das Festival „29N“ geschickt hat. „Festival de Cine, Memoria y DDHH“ kann während des Anmeldezeitraums in digitalen und physischen Publikationen (Katalog, Programm, Pressemitteilungen, E-Mails, soziale Netzwerke und Festival-Website) verwendet werden, um die Öffentlichkeit über die offizielle Auswahl zu informieren. Dieses Material kann für Werbezwecke des Festivals übersetzt, korrigiert und bearbeitet werden.“ 29N. Festival de Cine, Memoria y DDHH“. Die Teilnehmer genehmigen die Verbreitung von bis zu drei Minuten langen Bildern der registrierten audiovisuellen Werke in allen Medien. Das Festival kann aus mehreren Fragmenten der ausgewählten Werke eine Videomontage erstellen und diese in jedem Format zu Werbezwecken in Chile und im Ausland verbreiten.
Das Festival speichert die Filme sowie jedes andere eingegangene digitale oder physische Material, das bei Bedarf eingesehen werden kann. Es wird Teil der Medienbibliothek der Organisation werden, um sie möglicherweise in zukünftige Abschnitte der „Retrospektive“ des Festivals „29N“ aufzunehmen. Festival de Cine, Memoria y DDHH“.
Die Organisation wird keine gesendete Kopie zurücksenden. Die vollständige Annahme dieser Bedingungen gewährt dem Festival „29N. Festival de Cine, Memoria y DDHH“ die Ausstellungsrechte. Die ausgewählten audiovisuellen Werke können in Filmausstellungen außerhalb des Festivals bei Veranstaltungen verwendet werden, die die Organisation für angemessen hält. Gemäß diesen Bestimmungen sind die Teilnehmer des Festivals „29N. Das Festival de Cine, Memoria y DDHH „genehmigt die Veröffentlichung und Verwendung dieses Materials für die oben genannten Zwecke*.
* Die jeweiligen Credits werden immer vergeben.
Jede Person oder Institution, die daran interessiert ist, eine Kopie eines der Filme zu erwerben, wird direkt mit dem Inhaber ihrer Rechte in Kontakt gebracht.
ARTIKEL 6 — Pflichten des Teilnehmers
Die Teilnahme am Festival setzt die Annahme der Vorschriften und die Einhaltung der Vorauswahlbedingungen voraus.
Falls die eingereichten Werke Musik des Autors enthalten, müssen sie über die entsprechenden Rechte verfügen und/oder die Autoren der Musiktitel ordnungsgemäß angeben.
Wer die Rechte an dem Film besitzt, muss über die Lizenzen, Urheberrechte, Urheberrechte und Rechte an den Bildern, Tönen oder anderen geistigen Eigentumsrechten verfügen, die für seine Realisierung verwendet wurden.
Im Falle von Ansprüchen wegen Verletzung von Lizenzen oder Rechten ist allein der Produzent des Films direkt für dessen Verwaltung verantwortlich, daher das „29N.Festival de Cine, Memoria y DD.HH.“ für alle Rechtsstreitigkeiten in dieser Angelegenheit.
Diese Bestimmungen gelten für alle offiziellen Auswahlen.
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01 Sep 25
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