Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Sep 25
0€
PONTES - GALICIAN AND PORTUGUESE CINEMA WEEK
21 Jul 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Aug 2025
Letzter Termin
30
Tage
08 Okt 2025
Benachrichtigungsdatum
07 Okt 2025
11 Okt 2025
Festival Start: 07 Oktober 2025 Festival Ende: 11 Oktober 2025
PONTES — Die Galizische und Portugiesische Filmwoche ist eine Filmveranstaltung, die den Reichtum und die Vielfalt audiovisueller Produktionen aus Galicien und den portugiesischsprachigen Ländern feiert und die kulturellen und sprachlichen Bindungen durch die siebte Kunst stärkt. Dieses von Abella Producións organisierte Festival ist die Weiterentwicklung der Ausstellung Ponte Coa Lusofonia, die seit 2021 in Vigo stattfindet und sich in Galicien als Maßstab für das galizische, portugiesische und lusophone Kino etabliert hat.
Vom 7. bis 11. Oktober 2025 findet in Vigo dieses Filmfestival statt, das eine große Auswahl an Kurz- und Spielfilmen präsentiert, die die kulturelle Vielfalt dieser Gebiete widerspiegeln. Zusätzlich zu den Vorführungen bietet PONTES Podiumsdiskussionen über die Filmindustrie, Zusammenarbeit, Ausbildung und neue Technologien an und fördert so den Austausch zwischen Filmemachern, Programmierern und Zuschauern.
Das Festival soll eine Plattform für neue Talente und ein Treffpunkt für etablierte Filmemacher sein und ein aktives kulturelles Netzwerk schaffen, das den interkulturellen Dialog und den Widerstand durch Film fördert. Vigo ist mit seiner maritimen Geschichte und seiner Position als Atlantikhafen der ideale Ort, um Brücken zwischen Gebieten zu bauen, die durch Sprache und Kultur vereint sind.
Weitere Informationen zum Programm und den Aktivitäten finden Sie auf unserer Website.
GRUNDLAGE FÜR DIE EINREICHUNG VON FILMEN
PONTES - GALICISCHE UND PORTUGIESISCHE FILMWOCHE
V-Ausgabe - Oktober 2025
Vigo (Galicien)
https://pontes.abella.gal/
1. AUSWAHLANFORDERUNGEN
Jede Einzelperson, jedes Unternehmen, jede Vereinigung oder jede informelle Gruppe kann teilnehmen, unabhängig von Alter, Nationalität oder anderen Beschränkungen.
Audiovisuelle Werke, die in Galicien oder von Galiziern oder aus einem der Länder der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder (CPLP; siehe Mitgliedsländer in Anhang I) hergestellt wurden, können sich dafür entscheiden, gezeigt zu werden und am Wettbewerb teilzunehmen. Lusophone Werke müssen Portugiesisch als Muttersprache verwenden und mit galizischen oder spanischen Untertiteln versehen sein.
Kurz- und Spielfilme, die zwischen den Jahren 2023, 2024 und 2025 produziert wurden, können teilnehmen. Ausnahmsweise kann die Auswahlkommission Werke aus früheren Jahren berücksichtigen, die von besonderem künstlerischem oder kulturellem Interesse sind.
2. ANMELDUNG UND FRISTEN
Die Registrierung für die Teilnahme an der 5. Ausgabe der PONTES — Galizische und Portugiesische Filmwoche ist vom 15. Juli bis 20. August 2025 um 23:59 Uhr (spanische Halbinselzeit) möglich.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über die Festhome-Plattform (https://festhome.com).
Der Registrierungsprozess ist für alle Kategorien und Bereiche des Festivals kostenlos. Dies ist Teil der Verpflichtung der Organisation, Filmemachern aus allen teilnehmenden Ländern, insbesondere solchen mit geringeren wirtschaftlichen Ressourcen, den Zugang zu erleichtern.
3. ZULASSUNGSKRITERIEN
Um an der PONTES — Galizische und Portugiesische Filmwoche teilnehmen zu können, müssen die Produktionen die folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
3.1 Länge
Kurzfilme dürfen nicht länger als 30 Minuten sein, einschließlich Abspann. Es gibt keine Mindestlänge.
Spielfilme müssen länger als 30 Minuten sein, einschließlich Abspann.
Die Auswahlkommission kann gelegentlich Ausnahmen für Werke machen, die diese Grenze geringfügig überschreiten, wenn ihr künstlerischer Wert dies rechtfertigt.
3.2. Geografischer Ursprung
Kurzfilme, die in Galicien oder einem der portugiesischsprachigen CPLP-Länder produziert oder koproduziert wurden (Anhang I): Brasilien, Portugal, Angola, Mosambik, Kap Verde, Guinea-Bissau, São Tomé und Príncipe, Osttimor und Macau.
Produktionen galizischer oder lusophonischer Filmemacher werden ebenfalls akzeptiert, unabhängig vom Produktionsort.
3.3 Sprache
Die Kurzfilme können auf Galizisch, Portugiesisch oder einer der Amtssprachen der teilnehmenden Länder gedreht werden. Werke in anderen Sprachen müssen Untertitel auf Galizisch enthalten.
Audiovisuelles Material, das in Galicien hergestellt wurde, muss auf Galizisch oder Spanisch dialogiert oder in einer der beiden Sprachen untertitelt werden.
Audiovisuelles Material, das im CPLP erstellt wurde, muss mit Untertiteln auf Galizisch oder Spanisch versehen sein.
3.4. Formatieren
Filme, die in einem beliebigen Format (digital, 35 mm, 16 mm, 8 mm, mobile Geräte usw.) hergestellt wurden, werden akzeptiert. Für die Ausstellung müssen die ausgewählten Werke in einem hochwertigen digitalen Format zur Verfügung gestellt werden.
3.5. Anzahl der Einträge
Die Anzahl der Kurzfilme, die jeder Filmemacher oder jede Produktionsfirma einreichen kann, ist unbegrenzt.
4. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Zusammen mit ihrer Arbeit müssen die Teilnehmer die folgenden Unterlagen einreichen:
4.1. Vollständiges technisches Dossier
Einschließlich Titel, Dauer, Produktionsjahr, Herkunftsland, Regisseur, Produzent, Drehbuchautor, Kameramann, Schnitt, Ton, Musik, Hauptdarsteller und Zusammenfassung auf Galizisch und Portugiesisch.
4.2. Werbematerial
Offizielles Poster, Film- oder Werbefotos (mindestens 3, maximal 10), Trailer oder Teaser (optional, aber empfohlen).
4.3 Biographie des Regisseurs
Biografischer Text mit nicht mehr als 200 Wörtern auf Galizisch und Portugiesisch.
4.4. Erklärung der Urheberschaft
Vom Direktor oder gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Dokument, in dem bestätigt wird, dass er die Rechte an dem Werk besitzt oder dass er über die entsprechende Genehmigung zur Ausstellung verfügt.
4.5. Genehmigung des Screenings
Unterzeichnetes Dokument, das die Vorführung des Kurzfilms auf dem Festival und im Rahmen damit verbundener Werbeaktivitäten genehmigt.
5. TECHNISCHE QUALITÄT UND RECHTE
Falls der Auswahlausschuss der Auffassung ist, dass die Qualität der Bild- und/oder Tonwiedergabe des eingereichten Materials nicht einem Mindeststandard entspricht, kann er die Zusendung eines neuen Exemplars von höherer Qualität verlangen oder das Werk kann aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Für audiovisuelles Material, das für den Wettbewerb in die engere Wahl kommt und an dem der Antragsteller nicht die Urheber- oder Ausstellungsrechte besitzt, muss eine gesonderte Genehmigung beigefügt werden, um am Wettbewerb teilnehmen zu können.
Die im Anmeldeformular enthaltenen Informationen werden als zuverlässig angesehen und bilden die Grundlage für die Erstellung des Katalogs und des Rundfunkprogramms des Festivals.
Das PONTES Festival behält sich das Recht vor, Sequenzen oder Werbematerialien aus den ausgewählten Werken zu verwenden und sie zu Werbe- oder Bildungszwecken im Fernsehen, Internet oder einem anderen Medium zu senden oder zu reproduzieren. Die Teilnehmer behalten sich das Urheberrecht an ihren Werken vor.
Die eingegangenen Werke verbleiben im Videofonds des Festivals. Das PONTES Festival behält sich das Recht vor, die ausgewählten Filme zur Förderung des Festivals selbst zu reproduzieren.
Die Registrierung ist kostenlos.
6. AUSWAHLVERFAHREN
Das Auswahlverfahren für die Filme, die Teil des offiziellen Programms von Mostra Pontes sein werden, erfolgt in zwei Phasen:
6.1. Erste Phase - Vorauswahl
Eine Vorauswahlkommission, die sich aus Fachleuten aus dem audiovisuellen Sektor und Fachleuten des lusophonen und galizischen Kinos zusammensetzt, wird eine erste Auswahl der Beiträge durchführen und diejenigen auswählen, die die vom Festival festgelegten technischen und künstlerischen Qualitätskriterien erfüllen.
6.2 Zweite Phase — Endauswahl
Eine internationale Jury, die sich aus Filmemachern, Kritikern, Programmierern und anderen Fachleuten aus dem audiovisuellen Sektor der teilnehmenden Länder zusammensetzt, wird die endgültige Auswahl der Kurzfilme treffen, die Teil des offiziellen Programms des Festivals sein werden.
Zu den Auswahlkriterien gehören künstlerische und technische Qualität, erzählerische Originalität, thematische Relevanz, kulturelle Repräsentativität und Beitrag zum interkulturellen Dialog zwischen den teilnehmenden Gebieten.
Die Liste der ausgewählten Filme wird den Teilnehmern im September 2025 über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt und in den sozialen Netzwerken und auf der offiziellen Website des Festivals veröffentlicht.
7. ABSCHNITTE
7.1 Offizieller Abschnitt über kompetitive Kurzfilme
Dieser Hauptteil des Festivals umfasst die Kurzfilme, die für die offiziellen Preise der Show nominiert sind. Die für diesen Abschnitt ausgewählten Werke werden von einer internationalen Jury bewertet, die sich aus audiovisuellen Fachleuten aus den teilnehmenden Ländern zusammensetzt.
7.2. Showcase für Spielfilme
Dieser Bereich ist Produktionen gewidmet, die den Reichtum und die Vielfalt der zeitgenössischen Kinematographie präsentieren wollen. Dieser Abschnitt umfasst Spielfilme, Dokumentationen und Animationen, die in Galicien und anderen portugiesischsprachigen Ländern produziert wurden.
8. Auszeichnungen UND ANERKENNUNGEN
PONTES — Die Galizische und Portugiesische Filmwoche vergibt folgende Preise und Anerkennungen:
8.1. Publikumspreis
Verliehen durch Abstimmung des Publikums, das an den Festivalvorführungen teilnimmt.
8.2. Sonderpreis der Jury
Preis nach eigenem Ermessen, den die Jury an eine Arbeit vergeben kann, die sich durch einen bestimmten Aspekt auszeichnet.
8.3. Besondere Erwähnungen
Die Jury kann Werke mit besonderen Erwähnungen auszeichnen, die sich in bestimmten Aspekten wie Interpretation, Klang, Musik, Bearbeitung usw. hervorheben.
Alle Preise bestehen aus einer Akkreditierungsurkunde und können je nach Verfügbarkeit von Sponsoren und Mitarbeitern finanzielle oder Sachspenden beinhalten.
9. JURY UND AUSWAHLKOMMISSION
Die Jury der PONTES — Galizische und Portugiesische Filmwoche setzt sich aus renommierten Fachleuten aus dem audiovisuellen Sektor der teilnehmenden Länder zusammen, darunter Filmemacher, Filmkritiker, Festivalprogrammierer, Wissenschaftler und andere Spezialisten für lusophones und galizisches Kino.
Die genaue Zusammensetzung der Jury wird vor Beginn des Festivals bekannt gegeben, um die Repräsentativität der verschiedenen teilnehmenden Gebiete und die Vielfalt der beruflichen und kulturellen Perspektiven zu gewährleisten.
Die Jury wird während des Festivals zusammentreten, um über die Preise zu entscheiden, und ihre Entscheidungen sind endgültig. Der Beratungsprozess findet vertraulich statt und die Mitglieder der Jury verpflichten sich, bei ihren Bewertungen Unparteilichkeit und Objektivität zu wahren.
10. EINHALTUNG DIESER GRUNDLAGEN
Die Einreichung von Arbeiten für diesen Wettbewerb setzt die volle Akzeptanz der Grundlagen voraus.
Fragen, die nicht in diesen Grundlagen behandelt werden, werden nach Ermessen der Jury, der Festivalorganisatoren und/oder A.C. Abella Producións gelöst.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Die Teilnahme am Festival setzt die volle Akzeptanz dieser Regeln voraus.
ANLAGE I
LISTE DER MITGLIEDSLÄNDER DER GEMEINSCHAFT DER PORTUGIESISCHSPRACHIGEN LÄNDER
Portugal, Brasilien, Angola, Mosambik, Kap Verde, Guinea-Bissau, São Tomé und Príncipe, Osttimor und Äquatorialguinea.
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Sep 25
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
30 Sep 25