Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mär 26
0€
01 Nov 2025
Aufruf zu Einschreibungen
31 Mär 2026
Letzter Termin
4
Monate
30 Apr 2026
Benachrichtigungsdatum
15 Mai 2026
16 Mai 2026
Festival Start: 15 Mai 2026 Festival Ende: 16 Mai 2026
CORTISONICI RAGAZZI: Audiovisuelle Produkte, die in Mittel- und Oberschulen sowie von Verbänden, sozialen Genossenschaften und Organisationen entwickelt wurden, die im Bildungsbereich mit Gruppen von Jugendlichen und Jugendlichen arbeiten. Der Wettbewerb steht auch Werken offen, die unabhängig von informellen Gruppen junger Videomacher oder einzelner Autoren unter 19 Jahren geschaffen wurden.
CORTISONICI RAGAZZI ACADEMY: audiovisuelle Produkte, die an Universitäten, Filmhochschulen und Weiterbildungseinrichtungen im audiovisuellen Bereich produziert werden.
CORTISONICI RAGAZZI ACADEMY 2026
Im Rahmen der 23. Ausgabe des CORTISONICI Short Film Festivals organisiert die Cortisonici Association die Veranstaltung CORTISONICI RAGAZZI 2026, die am 15. und 16. Mai 2026 in Varese stattfinden wird. In diesem Rahmen wird die dritte Ausgabe des Wettbewerbs CORTISONICI RAGAZZI ACADEMY der Öffentlichkeit vorgestellt.
1. Die Registrierung für den Wettbewerb CORTISONICI RAGAZZI ACADEMY steht audiovisuellen Werken offen, die an Universitäten, Filmhochschulen und im audiovisuellen Bereich tätigen Ausbildungseinrichtungen nach Abschluss des Studiums produziert wurden.
2. Teilnehmen können nur Werke, die nach dem 1. Januar 2025 im Rahmen von Schulprojekten entstanden sind und von einzelnen Schülern oder Studentengruppen geschaffen wurden, die an den in Artikel 1 genannten Ausbildungseinrichtungen eingeschrieben sind. Werke können sich auf ein beliebiges Thema beziehen. Verschiedene audiovisuelle Formate können verwendet werden: Spielfilme, Werbespots, Musikvideos, Videokunst, Reportage und Dokumentarfilme.
3. Alle eingereichten Arbeiten müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, andernfalls werden sie ausgeschlossen:
• haben eine maximale Dauer von 15 Minuten, einschließlich Vor- und Nachspann (KEINE AUSNAHMEN ZULÄSSIG);
• ein ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular beigefügt sein (siehe Anlage);
• keine Werbeinhalte darstellen;
• auf Italienisch oder mit englischen Untertiteln verfasst sein.
Alle Werke mit rassistischen oder verleumderischen Inhalten werden automatisch abgelehnt.
4. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, es fallen keine Anmeldegebühren an.
5. Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Im Anmeldeformular muss der Antragsteller Folgendes bescheinigen:
a) dass sie der alleinige Rechteinhaber des Films sind;
b) dass sie diese Bestimmungen gelesen haben und sie uneingeschränkt akzeptieren.
Wenn es mehrere Inhaber der Nutzungsrechte an dem Film gibt, muss jeder ein separates Anmeldeformular ausfüllen. Für jedes eingereichte Werk muss ein Formular ausgefüllt werden.
Das Anmeldeformular muss gleichzeitig mit der Arbeit gesendet werden. Nachdem das Formular gedruckt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde, muss es gescannt und (im JPG- oder PDF-Format) an die E-Mail angehängt werden, die den Link zum Werk enthält (siehe Absatz 7).
6. Jeder Student oder jede Gruppe von Studierenden kann mit maximal zwei Arbeiten teilnehmen. Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars bestätigen die Antragsteller, dass sie über die erforderlichen Genehmigungen zur Veröffentlichung von Bildern für die Personen verfügen, die in den Videos zu sehen sind.
7. Die Einreichung der Materialien erfolgt ausschließlich online. Wenn die Werke bereits auf Videoplattformen wie YouTube oder Vimeo hochgeladen wurden, kann ein direkter Link zum Video gesendet werden (falls ausgewählt, ist eine hochauflösende Videodatei erforderlich).
Andernfalls müssen die Werke auf https://festhome.com/festival/cortisonici-ragazzi-amp-academy hochgeladen oder alternativ über einen Filesharing-Dienst wie www.swisstransfer.com oder www.wetransfer.com gesendet werden. Eine E-Mail mit dem entsprechenden Link muss an ragazzi@cortisonici.org gesendet werden.
8. Werke müssen mit den oben genannten Methoden bis Dienstag, 31. März 2026 eingereicht werden (das Versanddatum der E-Mail oder des Uploads dient als Nachweis).
9. Die Organisatoren haften nicht für Schäden oder den Verlust von Materialien während der Einreichung oder während der Veranstaltung.
10. Die Autoren sind für den Inhalt ihrer jeweiligen eingereichten Werke und für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik, Originalmusik und/oder Originalbildern innerhalb dieser Werke verantwortlich.
11. Eingereichte Werke werden nicht zurückgegeben und werden Teil des Archivs der CORTISONICI Association. Sie können ohne Gewinn zu kulturellen und pädagogischen Zwecken gezeigt werden.
12. Nach einer Vorauswahl durch ein vom Verband ernanntes Komitee werden die Kurzfilme im Rahmen von CORTISONICI RAGAZZI 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Wettbewerb stehenden Arbeiten werden von einer von der Cortisonici Association ernannten Jury bewertet. Am Ende der Veranstaltung wird ein Gewinner ausgewählt und mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, besondere Erwähnungen und zusätzliche Preise zu vergeben.
13. Die Autoren der ausgewählten Werke werden bis Donnerstag, 30. April 2026, per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Bis zu diesem Datum wird die vollständige Liste der ausgewählten Werke auch auf der Website des Festivals verfügbar sein.
14. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, die Veranstaltung auszusetzen oder zu ändern, falls es dies für erforderlich hält.
15. Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 werden personenbezogene Daten ausschließlich für die Organisation der Veranstaltung CORTISONICI RAGAZZI 2026 und aller nachfolgenden Veranstaltungen oder Initiativen verarbeitet, die von der Cortisonici Association organisiert oder beworben werden.
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KORTISONISCHE KINDER 2026
1. Die Registrierung für den Wettbewerb CORTISONICI RAGAZZI 2026 steht audiovisuellen Werken offen, die in Schulen der Sekundarstufe I und II sowie von Verbänden, sozialen Genossenschaften und Organisationen produziert wurden, die im Bildungsbereich mit Gruppen von Jugendlichen und Jugendlichen arbeiten. Der Wettbewerb steht auch Werken offen, die unabhängig von informellen Gruppen junger Videomacher oder einzelner Autoren unter 19 Jahren geschaffen wurden.
2. Teilnehmen können nur Werke, die (mit oder ohne Unterstützung durch Erwachsene) nach dem 1. Januar 2025 von Studierenden, Jugendgruppen und/oder einzelnen Autoren geschaffen wurden, die unter die in Absatz 1 beschriebenen Kategorien fallen. Werke können sich auf ein beliebiges Thema beziehen. Verschiedene audiovisuelle Formate können verwendet werden: Spielfilme, Werbespots, Musikvideos, Videokunst, Reportage und Dokumentarfilme.
3. Alle eingereichten Arbeiten müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, andernfalls werden sie ausgeschlossen:
• haben eine maximale Dauer von 15 Minuten, einschließlich Vor- und Nachspann (KEINE AUSNAHMEN ZULÄSSIG);
• ein ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular beigefügt sein (siehe Anlage);
• keine Werbeinhalte darstellen;
• auf Italienisch oder mit englischen Untertiteln verfasst sein.
Alle Werke mit rassistischen oder verleumderischen Inhalten werden automatisch abgelehnt.
4. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, es fallen keine Anmeldegebühren an.
5. Das Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Im Anmeldeformular muss der Antragsteller Folgendes bescheinigen:
a) dass sie der alleinige Rechteinhaber des Films sind;
b) dass sie diese Bestimmungen gelesen haben und sie uneingeschränkt akzeptieren.
Wenn es mehrere Inhaber der Nutzungsrechte an dem Film gibt, muss jeder ein separates Anmeldeformular ausfüllen. Für jedes eingereichte Werk muss ein Formular ausgefüllt werden.
Das Anmeldeformular muss gleichzeitig mit der Arbeit gesendet werden. Nachdem das Formular gedruckt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde, muss es gescannt und (im JPG- oder PDF-Format) an die E-Mail angehängt werden, die den Link zum Werk enthält (siehe Absatz 7).
6. Jede Klasse, Studentengruppe, einzelner Videomacher, Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen kann mit maximal 2 Werken teilnehmen. Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars bestätigen die Antragsteller, dass sie über die erforderlichen Genehmigungen zur Veröffentlichung von Bildern für Minderjährige verfügen, die in den Videos vorkommen.
7. Die Einreichung der Materialien erfolgt ausschließlich online. Wenn die Werke bereits auf Videoplattformen wie YouTube oder Vimeo hochgeladen wurden, kann ein direkter Link zum Video gesendet werden (falls ausgewählt, ist eine hochauflösende Videodatei erforderlich). Andernfalls müssen die Werke auf https://festhome.com/festival/cortisonici-ragazzi-amp-academy hochgeladen oder alternativ über einen Filesharing-Dienst wie www.swisstransfer.com oder www.wetransfer.com gesendet werden. Eine E-Mail mit dem entsprechenden Link muss an ragazzi@cortisonici.org gesendet werden.
8. Werke müssen mit den oben genannten Methoden bis Dienstag, 31. März 2026 eingereicht werden (das Versanddatum der E-Mail oder des Uploads dient als Nachweis).
9. Die Organisatoren haften nicht für Schäden oder den Verlust von Materialien während der Einreichung oder während der Veranstaltung.
10. Die Autoren sind für den Inhalt ihrer jeweiligen eingereichten Werke und für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik, Originalmusik und/oder Originalbildern innerhalb dieser Werke verantwortlich.
11. Eingereichte Werke werden nicht zurückgegeben und werden Teil des Archivs der CORTISONICI Association. Sie können ohne Gewinn zu kulturellen und pädagogischen Zwecken gezeigt werden.
12. Nach einer Vorauswahl durch ein vom Verband ernanntes Komitee werden die Kurzfilme im Rahmen von CORTISONICI RAGAZZI 2026 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Wettbewerb stehenden Arbeiten werden von einer von der Cortisonici Association ernannten Jury bewertet. Am Ende der Veranstaltung wird ein Gewinner ausgewählt und mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, besondere Erwähnungen und zusätzliche Preise zu vergeben.
13. Die Autoren der ausgewählten Werke werden bis Donnerstag, 30. April 2026, per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Bis zu diesem Datum wird die vollständige Liste der ausgewählten Werke auch auf der Website des Festivals verfügbar sein.
14. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, die Veranstaltung auszusetzen oder zu ändern, falls es dies für erforderlich hält.
15. Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 werden personenbezogene Daten ausschließlich für die Organisation der Veranstaltung CORTISONICI RAGAZZI 2026 und aller nachfolgenden Veranstaltungen oder Initiativen verarbeitet, die von der Cortisonici Association organisiert oder beworben werden.
Für Informationen: ragazzi@cortisonici.org
Keine Gebühr
Einsendungs-Frist
31 Mär 26